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15.02.2021 | von DI Thomas Wallner
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Glyphosateinsatz im Frühjahr - JA oder NEIN?

Diese schwierige Frage stellt sich jährlich bei vielen Praktikern wieder aufs Neue. Vor allem bei Durchführung von bodenschonenden Anbautechniken (z.B. Mulch- und Direktsaat oder Strip-Till) bei erosionsgefährdeten Kulturen besonders in Hanglagen spielt diese Frage eine besondere Rolle. Entscheidend ist, wie sich die Zwischenfrüchte im letzten Jahr entwickelt haben und wie die Witterung über die Wintermonate war.

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Direktsaat von Zuckerrüben in eine abgefrostete Begrünung zum Schutz vor Erdabträgen mit Glyphosatanwendung. © BWSB/Wallner
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Glyphosateinsatz im Haus- und Gartenbereich – erfolgt oftmals auch in nicht zugelassener Form (versiegelte Flächen). Angaben über die eingesetzten Wirkstoffmengen gibt es keine. © BWSB/Wallner

Glyphosat - wie lange noch?

In Österreich wurden im Jahr 2019  insgesamt 252 t Glyphosat in Verkehr gebracht. 2018 waren es 242 t und im Jahr davor 329 t. Die Mengen sind klar rückläufig. Für den Haus- und Gartenbereich gibt es keine Angaben. Die EU-Wirkstoffzulassung von Glyphosat ist bis 15. Dezember 2022 aufrecht. Zulassungsinhaber haben aber bereits Antrag auf Verlängerung gestellt.

Seit kurzem hat Deutschland beschlossen, dass Landwirte glyphosathältige Produkte ab 2024 nicht mehr verwenden dürfen. Dort soll der Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden (z.B. in Parks oder auf Sportplätzen) nicht mehr erlaubt sein. In der Landwirtschaft wird der Einsatz stark eingeschränkt und bis Ende 2023 vollständig verboten sein. In Schutzgebieten sind ebenfalls Verbote für andere Pflanzenschutzmittel vorgesehen. Wir können gespannt sein, wie sich die Entscheidung Deutschlands in den nächsten Monaten auf Österreich auswirken wird.

Qualitativer Zwischenfruchtanbau wird zur Pflicht!

Um im Frühjahr ohne ein Totalherbizid auszukommen, ist die Etablierung einer qualitativ hochwertigen Zwischenfruchtmischung Grundvoraussetzung. Begrünungen, die rasch nach der Ernte in artenreichen Mischungen mit einer ausreichenden Saatmenge und guter Saattechnik angebaut werden, decken rasch ab und unterdrücken somit quasi vom Anfang bis zum Ende die aufkommenden Unkräuter. Die Mulchschicht im Frühjahr (im Optimalfall mind. 30 % Bodendeckung) schützt vor Erdabträgen. Daher muss dem Zwischenfruchtanbau in Verbindung mit vielfältigen Fruchtfolgesystemen künftig ein spezielles Augenmerk geschenkt werden.
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Bei lückigen Zwischenfrüchten können sich Unkräuter voll entfalten, hingegen haben Unkräuter bei dichten Zwischenfruchtbeständen keine Chance. © BWSB/Wallner

ÖPUL - Bestimmungen beachten!

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes ist nicht möglich. Der Verbotszeitraum beginnt ab Aussaat der Begrünung und dauert bis zum Ende der jeweiligen Variantenvorgabe. Bis dahin dürfen keinerlei registrierte Pflanzenschutzmittel (auch z.B. kein Schneckenkorn) eingesetzt werden.

Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Beseitigung von Zwischenfrüchten darf auch nach dem Begrünungszeitraum nicht erfolgen. Begrünungen dürfen nur mit mechanischen Methoden beseitigt werden.

Als "mechanische“ Beseitigung gilt:
  • Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt‐ oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip‐Till‐Verfahren.
  • Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
  • Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
  • Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
  • Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.
Nicht als "mechanische“ Beseitigung gilt:
  • Striegeln der Begrünung
  • Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung
Sobald die Zwischenfrüchte durch zulässige Methoden "mechanisch“ beseitigt wurden, dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Durch die extrem tiefen Temperaturen der letzten Tage sind die Zwischenfrüchte in vielen Fällen - je nach Schneedecke - nahezu vollständig abgefrostet und niedergebrochen. In diesem Fall ist zur Bekämpfung von z.B. Ausfallgetreide oder von Unkräutern der Einsatz von Glyphosat nach Ende des Begrünungszeitraumes möglich. Jedenfalls sollte der Einsatz von glyphosathaltigen Produkten auf ein Mindestmaß beschränkt sein.
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Zwischenfruchtbestand, vollständig abgefrostet und niedergebrochen. © BWSB/Wallner

Glyphosat kommt zum Einsatz - was ist zu beachten?

Grundsätzlich soll Glyphosat nur zum Einsatz kommen, wenn es unbedingt notwendig ist. So haben viele Versuche gezeigt, dass vor Mais in vielen Fällen kein Glyphosateinsatz erforderlich ist. Die am Markt befindlichen Maisherbizide ermöglichen überwiegend unkrautfreie Maisbestände. Bei Zuckerrüben, vor allem bei Mulch- und Direktsaat, speziell in Hanglagen ein optimaler Bodenschutz, kann ein Einsatz von Glyphosat notwendig sein.

Wenn nach reiflicher Überlegung bzw. nach Begutachtung des Zwischenfruchtbestandes der Einsatz von Glyphosat notwendig ist, ist Folgendes zu beachten:
  • 2 bis 3 l/ha Glyphosat – Produkt (Clinic Free, usw. ...) + 0,1 l/ha Silwet Top oder 0,15 l/100 l Kantor erhöht die Wirkungsbreite (Empfehlung: bei 200 l/ha Spritzbrühe).
  • Roundup Powerflex mit 2,4 l/ha hat Vorteile bei Anwendung, auch auf taufeuchte Bestände möglich, kürzere Aufnahmezeit vor Regen.
  • Bei kühlen Temperaturen verzögert sich die Wirkung, Anwendung bis zwei Tage vor der Saat, Zulassungsbestimmungen beachten!
  • Manche Produkte (z.B. Roundup Powerflex, Clinic Free) haben z.B. in Zuckerrübe und Mais auch eine Zulassung bis fünf Tage nach der Saat.
WICHTIG: Keine Feldränder und nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, z.B. Straßen- und Wegränder, behandeln! Windstärke beachten! Abdrift zu benachbarten Flächen sowie zu Oberflächengewässer unbedingt vermeiden. Weiters soll bei behandelten Flächen mit der Bearbeitung nicht zu lange gewartet werden. Mit Glyphosat behandelte Flächen beeinflussen das Landschaftsbild und es kann zu negativen Diskussionen führen.
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Mit der Bearbeitung nicht zu lange zuwarten – Abdrift zu benachbarten Flächen jedenfalls vermeiden! © BWSB/Wallner

Fazit

Fakt ist, dass Glyphosat derzeit ein wesentlicher Baustein einer boden- und erosionsschonenden und nachhaltigen Bodenbewirtschaftung für Spezialkulturen (z.B. Hackfrüchte wie Zuckerrüben) sein kann. Ziel muss sein, im Frühjahr bei erosionsanfälligen Kulturen eine optimale Mulchschicht (mind. 30% Bodenbedeckung) zum Schutz vor Erdabträgen und zum Schutz unserer Oberflächengewässer zu erreichen. Im Hinblick auf den Bodenwasserhaushalt ist ebenfalls eine hohe Mulchauflage anzustreben, die bei sehr warmen Witterungsverläufen einen Verdunstungsschutz für den Boden bietet.

Fakt ist aber auch, dass Glyphosat ein Ablaufdatum hat, ob wir wollen oder nicht. Jeder Praktiker sollte bereits jetzt - je früher desto besser - darauf reagieren und z.B. mit Kleinversuchen Erfahrungen für "die Zeit danach“ sammeln.

Ein Schlüssel zum Erfolg wird jedenfalls in einer weiteren Optimierung des Zwischenfruchtanbaus liegen. Dabei werden auch vielfältige, optimal an den Betrieb angepasste Fruchtfolgesysteme notwendig sein.
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