GAP 2023 - hilfreiche Layer im Agraratlas
Die Hintergründe
Mit der neuen GAP ab 2023 sind verschiedene Maßnahmen verstärkt an bestimmte Bedingungen wie Hangneigung, Gebietskulissen, Gewässerschutz (Pufferstreifen), usw. geknüpft. Als Hilfestellung zur Erfüllung dieser Bedingungen hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) Mitte September den sogenannten Agraratlas unter der Internetadresse www.agraratlas.inspire.gv.at zur Verfügung gestellt.

Österreichkarte als Ausgangspunkt
Die Anwendung beginnt mit einer Österreichkarte auf der durch Zoomen und Verschieben der Karte die bewirtschafteten Schläge erreicht werden können. Im linken Bildschirmbereich sind die jeweiligen Layer einblendbar – siehe Bild oben. Es sind jene Layer auswählbar, die im am Bildschirm angezeigten Gebiet vorkommen. Das heißt: Die Auswahlmöglichkeiten ändern sich nach Zoomtiefe und Region.
Folgende Informationen können im Agraratlas grafisch angezeigt werden:
Layer im Agraratlas
Layername | Hilfestellung für |
Hangneigungen | GLÖZ 5-Standard und UBB-/Bio-Teilnehmer: Näheres siehe weiter unten |
Pufferstreifen belasteter Gewässer | GLÖZ 4-Standard: Näheres siehe weiter unten |
Begrünte Abflusswege | ÖPUL-Maßnahmen „Erosionsschutz Acker“, Option „Begrünte Abflusswege“: zeigt mögliche Teilnahmeflächen |
Ertragslagen, Wasserrahmenrichtlinie | Steiermark, in NÖ keine Relevanz |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker- Gebietskulisse | ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“; zeigt, wo teilgenommen werden kann |
Besondere Lebensraumtypen | GLÖZ 9-Standard: zeigt umweltsensible Grünlandlebensräume – Umbruch verboten |
Seehöhe über 1200 m | ÖPUL-Maßnahme „Bewirtschaftung von Bergmähdern“: zeigt potentielle Lage von Bergmähdern |
Acker überwiegend mindestens zehn Prozent Hangneigung?
Diese Frage stellt sich sowohl beim GLÖZ 5-Standard beim Anbau jeglicher Kultur als auch bei UBB- und Bio-Teilnahme bei Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen. Eine UBB- bzw. Bio-Prämie wird im ÖPUL 2023 auf Ackerschlägen über 0,5 ha mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 10% bei Anbau von Ackerbohne, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen oder Sorghum nur dann gewährt, wenn der Anbau mittels erosionsmindernden Verfahren der Maßnahme "Erosionsschutz Acker“ umgesetzt wird. Dazu zählen Mulchsaat, Strip-Till, Direktsaat, Anhäufungen bei Kartoffeln und Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume.

Sechs verschiedene Hangneigungen möglich
Im Agraratlas können bei den Hangneigungen sechs verschiedene Stufen ausgewählt werden. Jede Stufe wird in einer anderen Farbe flächig markiert. Das Bild oben zeigt, wie mit der Einblendung der Hangneigungsflächen bei Ackerschlägen ermittelt werden kann, ob eine überwiegende Hangneigung von mindestens 10% vorliegt. Für den ausgewählten Schlag erscheinen zudem links oben Größe und Nutzung im Feld "Schlag-Informationen“.
Pufferstreifen neben belasteten Gewässern notwendig?
Der GLÖZ 4-Standard schreibt auf LN, die an belastete Gewässern angrenzt, einen dauerhaft bewachsenen Pufferstreifen von 5 m bei Fließgewässern und von 10 m bei stehenden Gewässern vor, auf dem weder Düngung noch Pflanzenschutz erfolgen darf. Durch Einblenden des Layers"„Pufferstreifen belasteter Gewässer“ wird in Form grüner Bänder angezeigt, wo in der Natur Pufferstreifen umgesetzt werden müssen und wo somit das danebenliegende Gewässer als belastet gilt. Das Bild unten zeigt ein Beispiel.
Ab November auch im eama-GIS
Die im Agraratlas anzeigbaren Layer und noch andere förderrelevante Gebietsabgrenzungen werden ab November, im MFA 2023-Layer, selbstverständlich auch im GIS von www.eama.at einblendbar sein.