Gülleausbringung - Konflikte vermeiden!
Es ist zu beobachten, dass sich Beschwerden und Nachfragen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (insbesondere Gülle oder Hühnermist) häufen. Das nachbarschaftliche Verständnis nimmt für Geruchsbelästigung ab. Es gilt jedenfalls Konflikte zu vermeiden und auf Aufklärungsarbeit zu setzen.
Gesetzliche Regelung im ABGB
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist im § 364 ABGB, Abs. 2 Folgendes geregelt: „Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.“
Die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine übliche Bewirtschaftungsmaßnahme, die vom Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist. Ein Ausbringzeitpunkt ist so zu wählen, dass es zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung kommt, keineswegs vorsätzlich. Diesbezüglich kommt der § 364 ABGB, Abs. 1 zur Anwendung: „… haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“.
Die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine übliche Bewirtschaftungsmaßnahme, die vom Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist. Ein Ausbringzeitpunkt ist so zu wählen, dass es zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung kommt, keineswegs vorsätzlich. Diesbezüglich kommt der § 364 ABGB, Abs. 1 zur Anwendung: „… haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“.
Checkliste: Maßnahmen zur Vermeidung von „Diskussionen“ mit Mitbürgern
- Aktives Zugehen auf Anrainer bzw. Nachbarn mit Informationen über die Wichtigkeit der Düngungsmaßnahmen und Bildung einer „WhatsApp“-Gruppe, wo rechtzeitig informiert bzw. angekündigt wird, dass Wirtschaftsdünger ausgebracht wird (z.B. Geschätzte Nachbarn! Morgen erfolgt eine Gülleausbringung zur Versorgung des Maises mit wertvollen Nährstoffen. Es kann daher vorübergehend zu Geruchsbeeinflussungen kommen! Danke für euer Verständnis!). Diese Informationsmöglichkeit kann beispielsweise auch für andere Maßnahmen (z.B. Pflanzenschutz) genutzt werden.
- Unmittelbare Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern inklusive Hühnermist und Klärschlamm
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wenn möglich bei kühler Witterung vor Niederschlägen
- Bodennahe Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektion) verwenden
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern an Sonn- und Feiertagen wenn möglich vermeiden (speziell bei Garten- bzw. Grillwetter)
- Güllebehandlung durchführen (Verdünnung, Homogenisierung, etc.)
- Freiwillig Abstand halten bei der Dünger(Gülle)ausbringung zu Siedlung/Zaun/Nachbargrundstücken und Brunnenanlagen
- Düngungsfreie Streifen entlang von Oberflächengewässern anlegen, Abstände einhalten
Fazit
Gasförmige Verluste von Nährstoffen stören nicht nur die angrenzenden Nachbarn, sondern belasten das Klima und letztendlich fehlen die Nährstoffe unseren Kulturpflanzen für ihre Entwicklung. Ziel muss sein, gemeinsam Lösungen zu finden, um gegenseitiges Verständnis zu erreichen.