Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Informationen zu Corona
      • Informationen zu Corona
      • Allgemeine Bestimmungen
      • Situation an den burgenländischen Außengrenzen
      • Unterstützungsmaßnahmen
      • Dienstgeber, Dienstnehmer
      • Fachbereiche
    • Aktuelles
    • Innovationspreis
    • Konfliktprävention und Beratung
    • Gans im Glas
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Informationen zum Waldfonds
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Artgerechte Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Cross Compliance
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Investitionsförderung
    • Existenzgründungsbeihilfe
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Hofübergabe
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Soziales und Arbeit
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2020
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeine Rechtsfragen
22.10.2020 | von Mag. Christian Stollmayer
Drucken

Freizeitaktivitäten auf der Alm

Durch das Tiroler Almurteil wurde die Problematik des unachtsamen Mitführens von Hunden auf Almen und des dadurch ausgelösten aggressiven Verhaltens von Mutterkühen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Das Urteil war Anlass für eine gesetzliche Änderung der Tierhalterhaftung auf Almen und Weiden. Im Folgenden wird die Rechtslage kurz dargestellt.

P_ALTP_ALTP_ALTP_ALT[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.10.01%2F1601566672487912.jpg]
Die Benützung öffentlicher Wanderwege steht jedermann zu gleichen Bedingungen zu. © Archiv

Haftung des Tierhalters

Wird jemand durch ein Tier geschädigt, so haftet der Tierhalter, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Tierhalter bei der Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen.
 

Standards für die Tierhaltung auf Almen und Weiden

Die Standards wurden von den Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit der Almwirtschaft erarbeitet. Sie können auf der Internetseite www.sichere-almen.at eingesehen und heruntergeladen werden. Die wichtigsten Inhalte sind:
  • Einzäunung von Almflächen im Allgemeinen nicht erforderlich
  • Keine ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson erforderlich
  • Einzäunung nur bei touristisch stark frequentierten Stellen
  • Gesonderte Verwahrung einzelner aggressiver Tiere
  • Hinweistafeln bei Almen mit Mutterkühen an markanten Stellen
  • Besonderer Hinweis auf die Gefährlichkeit des Mitführens von Hunden
Hat sich der Tierhalter an die Standards gehalten, ist davon auszugehen, dass er dadurch für eine ausreichende Verwahrung gesorgt hat und damit haftungsfrei bleibt. Tut er dies nicht, muss er nachweisen, dass er trotzdem alle ihm zumutbaren Maßnahmen gesetzt hat, um eine Gefährdung anderer Personen zu vermeiden. Er hat dabei die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, aber auch die erwartbare Eigenverantwortung der Almbesucher zu berücksichtigen. Deren Eigenverantwortung hat sich insbesondere nach der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln zu richten.

Verhaltensregeln für Besucher

Vom Bundesministerium für Landwirtschaft, den Landwirtschaftskammern, der Wirtschaftskammer und dem Alpenverein wurden auch Verhaltensregeln für Besucher festgelegt. Diese können ebenfalls auf der Internetseite www.sichere-almen.at eingesehen und heruntergeladen werden.
Hält sich ein Besucher nicht an diese Verhaltensregeln, so kann ihm das als Allein- oder Mitverschulden angerechnet werden.
 

Weiterführende Artikel zum Thema

Freizeitaktivitäten im Wald
Freizeitaktivitäten auf Wiesen und Feldern
Freizeitaktivitäten auf Privatwegen und Forststraßen (1)
Freizeitaktivitäten auf Privatwegen und Forststraßen (2)
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Haftung für Schäden durch Waldbäume

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Rechtsfragen

  • Neue Regelungen beim Kauf von einigen Dünge- und Reinigungsmitteln
  • Dienstleistungsnebengewerbe: Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe beachten
  • Normenflut im Agrarrecht nimmt zu
  • Freizeitaktivitäten auf der Alm
  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht
  • Freizeitaktivitäten auf Wiesen und Feldern
  • Freizeitaktivitäten auf Privatwegen und Forststraßen (1)
  • Freizeitaktivitäten im Wald
  • Freizeitaktivitäten auf Privatstraßen und Forststraßen (2)
  • Haftung für Schäden durch Waldbäume

Pachten und Verpachten

  • Verlängerung der Förderperiode
  • Neuer Pachtvertrag oder nicht?
  • FAQ Pachtvertrag - aus allgemein-rechtlicher Sicht

Erbrecht und Hofübergabe

  • "Übergeben – nimmer leben?"

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2021 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung

Newsletter
Facebook
P_ALT
Die Benützung öffentlicher Wanderwege steht jedermann zu gleichen Bedingungen zu. © Archiv