08.02.2021 |
von DI Thomas Weber
Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet
Freischaltung der Handy-Signatur noch bis November 2021 möglich
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Seit 2017 ist es ganz einfach möglich, den Mehrfachantrag-Flächen wie auch den Herbstantrag mit der Handy-Signatur elektronisch zu unterzeichnen. Alleine im letzten Jahr haben über 10.000 Landwirtinnen und Landwirte dieses Angebot in Anspruch genommen. Die Möglichkeit der Freischaltung der Handy-Signatur bei offiziellen Registrierungsstellen wurde nun bis November 2021 verlängert.
Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene schaltet Handy-Signatur frei
Um diese digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschalten werden. Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte ist kostenlos und noch bis November 2021 direkt auf der Bezirksbauernkammer (BBK) beziehungsweise dem Bezirksreferat möglich. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Nach November 2021 wird die Handy-Signatur zu einem elektronischen Identitätsnachweis erweitert und kann daher nicht mehr direkt auf der BBK beziehungsweise dem Bezirksreferat, sondern nur noch bei der Passbehörde beantragt werden. Ab Freischaltung und auch nach dem November 2021 bleibt die weitere Nutzung der Handy-Signatur jedenfalls gültig und kostenlos.
Mit der Handy-Signatur können neben der Unterzeichnung des MFAs jederzeit andere Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im Internet rasch, fälschungssicher und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.
Ebenso kann mit der Handy-Signatur das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichern E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (MeinPostkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden. Zudem wird zukünftig die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen.
Mit der Handy-Signatur können neben der Unterzeichnung des MFAs jederzeit andere Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im Internet rasch, fälschungssicher und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.
Ebenso kann mit der Handy-Signatur das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichern E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (MeinPostkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden. Zudem wird zukünftig die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen.
Wie funktioniert der Einstieg mit der Handy-Signatur auf www.eama.at?
Die Anwendung kann mit jedem Handy genutzt werden. Für den Einstieg mit der Handy-Signatur gibt der Landwirt seine registrierte Handynummer und sein nur ihm bekanntes Signatur-Passwort auf www.eama.at ein. Das aktivierte Handy erhält per SMS eine einmal gültige SMS-TAN. Diese ist nun fünf Minuten lang gültig und muss zur Identitätsbestätigung eingetragen werden. Anschließend kann das vorliegende Dokument mittels Handy-Signatur rechtsgültig und fälschungssicher unterschrieben werden.
Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auch in den Fragen und Antworten unter www.ama.at in der Rubrik "Fachliche Informationen" unter dem Punkt "eAMA- Das Internetserviceportal".
Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auch in den Fragen und Antworten unter www.ama.at in der Rubrik "Fachliche Informationen" unter dem Punkt "eAMA- Das Internetserviceportal".