Familienhärtefonds wird auf Landwirte ausgeweitet
Der Bezieherkreis des Familienhärtefonds für jene, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, wird mit Jahresbeginn 2021 auf Landwirte ausgeweitet.
Außerdem werden die Voraussetzungen für den Anspruch gelockert:
Bisher musste für einen Anspruch auf den Familienhärtefonds mit Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe bezogen werden. Ab dem kommenden Jahr besteht dieser auch dann, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wurde. Ab 1. Jänner 2021 haben auch Landwirte und Landwirtinnen Anspruch auf den Familienhärtefonds.
Außerdem werden die Voraussetzungen für den Anspruch gelockert:
Bisher musste für einen Anspruch auf den Familienhärtefonds mit Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe bezogen werden. Ab dem kommenden Jahr besteht dieser auch dann, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wurde. Ab 1. Jänner 2021 haben auch Landwirte und Landwirtinnen Anspruch auf den Familienhärtefonds.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (siehe nachfolgenden Link)