Familienhärtefallfonds
- Finanzielle Unterstützung von Familien zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen
- Antragsteller als Bewirtschafter einer Land- und Forstwirtschaft müssen zum begünstigten Förderkreis des Härtefallfonds zählen und müssen eine positive Förderentscheidung der AMA aus dem Härtefallfonds vorlegen
- Für Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung für zumindest ein Kind Familienbeilhilfe bezogen haben, bei der ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil in finanzielle Notlage geraten ist
- Obergrenze des Nettoeinkommens der Familie darf nicht überschritten werden
- Höhe der Zuwendung maximal 1.200 € in Abhängigkeit des Familienfaktors und Einkommensminderung
- Zuwendung für die Dauer der Einkommensminderung, höchstens jedoch für drei Monate
- Antragstellung über die Homepage des Bundeskanzleramt www.bundeskanzleramt.gv.at/
Für nähere Informationen steht Ihnen die Burgenländische Landwirtschaftskammer Abt. II
unter Tel.: 02682/702-200 zur Verfügung.
unter Tel.: 02682/702-200 zur Verfügung.