Die Rinderkennzeichnungsverordnung wird 2021 aktualisiert. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen vorgesehen sind. Fest steht: Das vereinfachte Meldeverfahren bleibt.
Bei der Kontrolle der Einhaltung der Tierhaltungsanforderungen im Rahmen der Cross-Compliance kommt es 2021 zu zwei Ergänzungen.
Maßnahmen müssen Stickstoffauswaschungen über den Winter verhindern.
Gesetzliche Umbruchsverbote gelten auch im Verlängerungsjahr 2021.
Artikel 31 und 32 der EU VO Ländliche Entwicklung 2014-2020.
Wo es Informationen und Beratung zur "Investitionsförderung" gibt.
Aufgrund der derzeitigen Situation wurden besondere Regelungen bezüglich Fristen im Zusammenhang mit Förderungsprojekten erlassen. Diese Regelungen gelten bis 30. Juni 2021.
Alle Informationen, neue Merkblätter und Ausfüllhilfen.