Junglandwirte haben die Möglichkeit, für maximal 40 Zahlungsansprüche (ZA), eine zusätzliche Zahlung ("Top-Up") zu beantragen.
Beendigung der RGVE-Haltung bzw. eine starke Reduzierung vor dem 31. Dezember erfordern womöglich eine Korrektur des MFA 2019!
Seit 16. September ist die Übertragung von Zahlungsansprüchen 2020 möglich. Wann eine Übertragung notwendig ist und was man dabei beachten muss, darüber informiert LK-Experte Clemens Hofbauer.
EU, Bund und das Land Burgenland stellen den landwirtschaftlichen Betrieben, die Investitionen tätigen wollen, ein umfangreiches Förderprogramm im Rahmen der Ländlichen Entwicklung - Vorhabensart Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung - zur Verfügung.
Die Landwirtschaftskammer Burgenland informiert nachstehend in Kurzform über die Vorhabensart Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) der Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen".
Artikel 31 und 32 der EU VO Ländliche Entwicklung 2014-2020.
Die Experten der Landwirtschaftskammern haben die wichtigsten INVEKOS- und CC-Termine für das kommende Jahr übersichtlich zusammengefasst. Es wird empfohlen, den genannten Termine nicht "auszureizen". Allfällige Änderungen können den LK-Informationen entnommen werden.
Informationen zu den jeweiligen Förderungsrichtlinien – Land Burgenland.