Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
"Der Agrarpolitik kommt die wichtige Aufgabe zu, junge Menschen in der Land- und Forstwirtschaft zu ermutigen, den elterlichen Betrieb weiter zu führen oder einen Betrieb zu gründen. So wie in vielen anderen Bereichen ist es auch in der Landwirt-schaft notwendig, jungen Menschen sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen zukom-men zu lassen. Gut aufgestellte Programme für Junglandwirte sollen dabei helfen, eine flächendeckende Landwirtschaft in unserer Heimat auch in Zukunft sicherzustellen“, so Präsident Nikolaus Berlakovich.
"Die EU, Bund und Land stellen für junge Bäuerinnen und Bauern, die beispielsweise den elterlichen Betrieb pachten und weiter bewirtschaften, verschiedene Beihilfen für junge Betriebsleiter zur Verfügung. Neben der Existenzgründungsbeihilfe wird u.a. noch die Maßnahme „Top-up zum Zahlungsanspruch“ angeboten. Die Mittel sollen die Junglandwirte dabei unterstützen, ihre Betriebe marktkonform und wettbewerbsfähig bewirtschaften zu können“, so Berlakovich abschließend.
Für genaue Informationen über die Existenzgründungsbeihilfe stehen die Landwirtschaftlichen Bezirksreferate, die auch bei der Antragstellung behilflich sind, gerne zur Verfügung.