EU-Kommission gründet Europäischen Rat für Landwirtschaft und Lebensmittel
Die Europäische Kommission hat offiziell den Europäischen Rat für Landwirtschaft und Ernährung (EBAF) gegründet und damit eine der Empfehlungen des Abschlussberichts über den strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft übernommen. Der Rat wird für fünf Jahre eingesetzt, er soll eine neue Kultur des Dialogs, des Vertrauens und der Beteiligung der Akteure der Lebensmittelversorgungskette und der Zivilgesellschaft sowie mit der Kommission fördern.
Bewerbungsschluss für den EBAF ist der 08. Januar 2025, der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 06. Dezember 2024 veröffentlicht. Die Kommission wird alle Bewerbungen sichten und beabsichtigt, die Auswahl der Mitglieder Anfang 2025 fertigzustellen. Unmittelbar danach wird die erste Sitzung einberufen.
Bewerbungsschluss für den EBAF ist der 08. Januar 2025, der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 06. Dezember 2024 veröffentlicht. Die Kommission wird alle Bewerbungen sichten und beabsichtigt, die Auswahl der Mitglieder Anfang 2025 fertigzustellen. Unmittelbar danach wird die erste Sitzung einberufen.
Praktische Erfahrungen austauschen, Vertrauen aufbauen
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: “Die Landwirtschaft ist das Herzstück der Zukunft Europas. Heute nutzen wir den Schwung des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU, um Vertrauen aufzubauen und die Menschen zusammenzubringen. Der Europäische Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung soll die Komplexität der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette abdecken, unsere Landwirtinnen und Landwirte unterstützen und ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Agrar- und Lebensmittelsystem vorantreiben.“
Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen, der den Vorsitz des Beratungsgremiums übernimmt, sagte: “Der strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft hat gezeigt, dass Interessenvertreter mit offensichtlich divergierenden Interessen eine gemeinsame Grundlage finden können. Es gibt mehr Brücken, die uns verbinden, als Wände, die uns trennen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit zum Nutzen des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU. So kann der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU von ihren praktischen Erfahrungen profitieren.“
Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen, der den Vorsitz des Beratungsgremiums übernimmt, sagte: “Der strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft hat gezeigt, dass Interessenvertreter mit offensichtlich divergierenden Interessen eine gemeinsame Grundlage finden können. Es gibt mehr Brücken, die uns verbinden, als Wände, die uns trennen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit zum Nutzen des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU. So kann der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU von ihren praktischen Erfahrungen profitieren.“
Zwei bis sechs Sitzungen im Jahr
Der Ausschuss wird für fünf Jahre eingerichtet und wird voraussichtlich zwei- bis sechsmal jährlich zusammentreten. Bei dringendem Beratungsbedarf kann Kommissar Hansen auch zusätzliche Sitzungen einberufen. Die Mitglieder werden ermutigt, Erfahrungen auszutauschen, um zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zu gelangen und ein besonderes Augenmerk auf die Kohärenz und Synergie mit der Politik der Union und Initiativen des Privatsektors zu richten. Die Empfehlungen und Stellungnahmen des Rates werden das bereits vorhandene spezifische und sektorbezogene Fachwissen, unter anderem von den Gruppen für den zivilen Dialog, ergänzen.
Die Organisationen, die sich um eine Mitgliedschaft bewerben, sollten auf Unionsebene die breiteste einschlägige Kompetenz und Fachkompetenz in den für Landwirtschaft und Lebensmittel relevanten Bereichen nachweisen und die breiteste geografische Repräsentativität in den Mitgliedstaaten aufweisen. Sie sollten auch im Transparenzregister eingetragen werden.
Die Organisationen, die sich um eine Mitgliedschaft bewerben, sollten auf Unionsebene die breiteste einschlägige Kompetenz und Fachkompetenz in den für Landwirtschaft und Lebensmittel relevanten Bereichen nachweisen und die breiteste geografische Repräsentativität in den Mitgliedstaaten aufweisen. Sie sollten auch im Transparenzregister eingetragen werden.