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  1. LK Burgenland
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06.11.2020 | von Ing. Wolfgang Pleier
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Erhöhte Vorsicht vor der Vogelgrippe (H5N8)

Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet wieder vermehrt über Ausbrüche von „Vogelgrippe“ vom Typ H5N8, zuletzt in den Niederlanden, Norddeutschland aber auch in Russland, Polen und in unseren Nachbarländern Ungarn und der Slowakei

Da es sich bei der Vogelgrippe (Geflügelpest) um eine anzeigepflichtige Krankheit handelt, sollten Geflügelhalter informiert sein, welche Maßnahmen das Risiko einer Ansteckung des Geflügels reduzieren und welche Symptome infiziertes Geflügel zeigt. Der eigene Geflügelbestand kann durch gut durchdachte Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Dies gilt auch für kleine Bestände unter 350 Stück Geflügel. Gerade in den letzten Jahren hat die Haltung von Legehennen in Kleinbeständen von einigen wenigen Hennen zur Selbstversorgung wieder zugenommen. Diese sind wie alle mit Auslauf gehaltenen Hühner besonders gefährdet.
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Auch kleine Geflügelbestände vor der Geflügelgrippe schützen. © Ing. Wolfgang Pleier
Die akute, hoch ansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel kommt bei Hühnern, Puten und bei zahlreichen freilebenden Vogelarten vor. Enten, Gänse, Tauben und andere Wildvögel erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sie können aber für die Verbreitung des Erregers bedeutend sein.
Spezielle Risikofaktoren für die Übertragung auf den heimischen Geflügelbestand sind die Freilandhaltung und damit die Kontaktmöglichkeit zwischen Haus- und Wildvögeln. Gebiete mit hoher Dichte an Zugvögeln, eine geringe Entfernung eines Betriebs zu Sammelorten von Zugvögeln (z.B. Feuchtgebiete, Sümpfe, Seen, Flussläufe) bzw. die Lage eines Betriebes entlang der Zugrouten sind Risikofaktoren.
Das Virus wird vom Tier mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist. Die Ansteckung erfolgt direkt oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Kot, Transportkisten, Gerätschaften, Eierkartons, Schuhwerk, Kleidung oder Fahrzeugen. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine Ansteckung über die Luft möglich.
Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die Vogelgrippe vom Subtyp H5N8 auf Menschen übertragen wird.
Bei Verdacht auf Geflügelpest muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Dieser entnimmt im Bestand Proben und schickt sie zur Abklärung an das Nationale Referenzlabor, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.

Ein Verdacht besteht jedenfalls, wenn Sie bei Ihren Tieren folgende Symptome feststellen:
  • plötzliches Verenden einer größeren Anzahl von Tieren
  • massiver Rückgang der Legeleistung
  • Mattigkeit und Appetitmangel
  • respiratorische Erscheinungen (Atemgeräusche)
  • Ödeme oder Blutungen an Kopf, Hals, Kamm oder Beinen

Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung des Geflügels so gering als möglich zu halten:

  • Vermeidung des Eindringens von Wildvögeln in den Geflügelstall
  • Lagerung von Futter so, dass es für Wildvögel nicht erreichbar ist
  • Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles
  • Benutzung der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür
  • Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen
  • Ausreichende Hygiene bei Auslandsreisen
  • Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. über verschmutzte Schuhe)
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe
Mit dem alljährlichen Flug der Zugvögel von ihren Brutgebieten zu ihren Winterquartieren sind weltweit laut Wikipedia schätzungsweise 50 Milliarden Zugvögel unterwegs, davon etwa fünf Milliarden zwischen Europa und Afrika. Eine Route davon geht auch über das Burgenland und den Neusiedler See in Richtung Süden. Mit der steigenden Anzahl an Zugvögeln steigt auch die Gefahr der Einschleppung des Vogelgrippevirus!
Deshalb ist es wichtig, Wildvögel so gut wie möglich vom Hausgeflügel fernzuhalten.
Für eine betriebsindividuelle Beratung steht ihnen Ihre Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
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Einrichtung von Risikogebieten zur Prävention gegen die Geflügelpest

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  • Cover Biosicherheit Geflügel © LK Österreich / LFI Österreich

    Biosicherheit beim Geflügel

    So schützen Sie als Geflügelhalter Ihren Tierbestand am besten vor Krankheiten.

Weitere Fachinformation

  • Neue Novelle zur Geflügelpest-Verordnung tritt in Kraft
  • Geflügelpest: Erhöhung der Schutzmaßnahmen
  • Mobilställe für Geflügel liegen voll im Trend
  • Geflügelpest: Fall in Niederösterreich bestätigt
  • Bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlachtung im Rahmen der Direktvermarktung
  • Hühnerproduktion 2020: Plus bei Bruteiern und Schlachtungen
  • Geflügelpest: Empfehlungen an Geflügelhalter
  • Geflügelpest an österreichischen Grenzen angekommen
  • Einrichtung von Risikogebieten zur Prävention gegen die Geflügelpest
  • Erhöhte Vorsicht vor der Vogelgrippe (H5N8)
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Auch kleine Geflügelbestände vor der Geflügelgrippe schützen. © Ing. Wolfgang Pleier