Erfüllung Informationspflicht durch Bio-Flächenkennzeichnung im INSPIRE Agraratlas ab Februar 2023

Basierend auf Artikel 28 der EU-Bio-Verordnung sind Bio-Betriebe durch nationale Rechtsvorgaben dazu verpflichtet, die Bewirtschafter benachbarter konventioneller Ackerflächen oder Dauerkulturflächen darüber zu informieren, dass sie ihre Flächen biologisch bewirtschaften. Damit soll Vorsorge getroffen werden, das konventionell wirtschaftende Feldstücknachbarn bei der Ausbringung von Betriebsmitteln, insbesondere chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, zusätzliche Vorsicht walten lassen.
Um Bio-Betreibe bei der Erfüllung dieser Informationspflicht zu unterstützen, wird das BML über den INSPIRE Agraratlas unter https://agraratlas.inspire.gv.at ab Februar 2023 die ÖPUL Bio-Schläge des Vorjahres-MFAs in Form eines Kartenlayers zur Verfügung stellen. Damit ist für über 95% der MFA-stellenden Bio-Betriebe die Informationspflicht erfüllt. Das Nachweisdokument ist hierbei die ÖPUL Beilage des MFAs. Alle Bio-Betriebe, welche nicht an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, haben die Informationspflicht mündlich, schriftlich, mittels Feldtafel oder via öffentliche Bekanntgabe bei der Gemeinde oder BBK vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen bei der Erfüllung und Dokumentation der Vorsorgemaßnahmen finden Sie hier.