Entlastungspaket im Bereich Steuern und SV
- Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage
- Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 % auf 10 %
- Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für im eigenen Betrieb beschäftige Kinder bis zum 27. Lebensjahr
- Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle Pensionen in Höhe von 0,5%
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (= Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
- Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
- Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000€ und zukünftige Valorisierung
- Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
- Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft auf 15.000 Euro Forst(Teil)Einheitswert
- Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich des Einheitswerts
- Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung
- Erhöhte Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven
- Gesamtvolumen der letzten Jahre: 120 Mio. Euro
Für nähere Informationen steht Ihnen die Burgenländische Landwirtschaftskammer Abt. II
unter Tel.: 02682/702-200 zur Verfügung.
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