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07.12.2020 | von BMS und BMLRT
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Einrichtung von Risikogebieten zur Prävention gegen die Geflügelpest

Fälle von Geflügelpest in Österreich bestätigt. Ministerien ersuchen Geflügelbetriebe um erhöhte Vorsicht.

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© AGES
Besonders im Norden Europas, aber auch in einigen südlichen Nachbarländern Österreichs sind in den letzten Monaten Fälle von Geflügelpest (HPAI) bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand aufgetreten. "Die Geflügelpest stellt für den Menschen jedoch keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen", erklärt das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Konsumentenschutz und Pflege. Dennoch wird das Risiko eines Ausbruchs von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) als hoch bewertet. "In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, den Bundesländern, der AGES, dem Österreichischen Geflügelgesundheitsdienst (QGV) und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) werden nun Präventionsmaßnahmen umgesetzt, die per Verordnung ab 7. Dezember 2020 in den Risikogebieten gültig sind", so das zuständige Gesundheitsministerium.

Für die Ausweisung der Risikogebiete wurden unter anderem die Nähe zu den positiven Wildvögeln in Bayern (Passau), die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen bereits bei der damaligen Vogelgrippe 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden, herangezogen. "Für die Risikogebiete wurde ein Maßnahmenkatalog zur Prävention gegen die Geflügelpest erarbeitet, der ab Montag gelten wird. In diesen Gebieten ist es notwendig, das Geflügel von Wildvögeln fern zu halten. Damit kann man die Ausbereitung verhindern und einem Schaden für Geflügelhalter vorbeugen. Diese notwendigen Maßnahmen werden wir gemeinsam mit der Geflügelwirtschaft umsetzen. Sie dienen dem Schutz des heimischen Geflügels und der Früherkennung eines möglichen Auftretens der Geflügelpest in Österreich", heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Für die Risikogebiete in Österreich gelten folgende Maßnahmen für die Geflügelhalter:

  • In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel.
  • Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen.
  • Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
  • Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt.
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche ist.
Aufgrund des Wintereinbruchs ist auch damit zu rechnen, dass es zu einem vermehrten Aufkommen von tot aufgefundenen Wildvögeln kommt. "Die Tiere sterben an Erschöpfung und Futtermangel, können aber auch an der Geflügelpest erkrankt sein. Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind daher der der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden", richtet das Gesundheitsministerium einen Appell an die Bevölkerung.

Downloads zum Thema

  • Liste der Gemeinden im Risikogebiet
  • Presseaussendung Geflügelpest-Risikogebiete und Maßnahmen
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Geflügelpest an österreichischen Grenzen angekommen

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Weitere Fachinformation

  • Neue Novelle zur Geflügelpest-Verordnung tritt in Kraft
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