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22.11.2019 | von Mag. Patrick Majcen
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E-Zustellung ab 1. Jänner 2020 Pflicht

Die Digitalisierung wird durch die E-Zustellung weiter vorangetrieben.

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Das "Recht auf elektronischen Verkehr" für Behörden des Bundes gilt ab dem 1. Jänner 2020 und verpflichtet auch Land- und Forstwirte als Unternehmer, sich beim Unternehmensserviceportal zu registrieren und somit an der E-Zustellung teilzunehmen. Das Thema wird bei vielen Land- und Forstwirten deshalb schon bekannt sein, da sie als Teilnehmer an Finanz-Online benachrichtigt wurden, dass eine Übernahme ihrer Daten aus Finanz-Online für die E-Zustellung im Unternehmensserviceportal erfolgt.

In Angelegenheiten, in welchen der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, wird ab 1. Jänner 2020 die elektronische Zustellung für nahezu alle Unternehmer verpflichtend eingeführt. Von der Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung und damit von der Registrierung im Unternehmensserviceportal ausgenommen sind nur jene, die n über keine technischen Voraussetzungen oder keinen Internet- Anschluss verfügen, oder n welche der Teilnahme widersprochen haben und wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze (hier ist die Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro bzw. ab 1. Jänner 2020 35.000 Euro gemeint) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Um sich beim Unternehmensserviceportal zu registrieren, benötigt man eine Handysignatur, eine Bürgerkarte oder die Finanz-Online-Zugangsdaten. Die Registrierung erfolgt unter www.usp.gv.at. Wenn noch keine Handysignatur oder Bürgerkarte vorhanden ist und man sich über die Zugangsdaten von Finanz-Online registriert, ist bei der anschließenden Administrator-Benennung und für die weiteren Dienste und die Aktivierung des "Postkorbs", an welchen die Zustellungen erfolgen, eine Handy- Signatur oder Bürgerkarte erforderlich. Aufgrund der einfacheren Handhabbarkeit wird eine Handy-Signatur empfohlen, welche einfach über Finanz- Online oder bei den Finanzämtern beantragt werden kann.

Ist man beim Unternehmerserviceportal registriert und stehen nach Aktivierung der Handy-Signatur oder Bürgerkarte alle Dienste offen, erfolgt die Zustellung behördlicher Schriftstücke auf elektronischem Weg. Andererseits können auch Eingaben an die Behörde elektronisch erfolgen.

Die Registrierung und Aktivierung beim Unternehmensserviceportal ist zwar ab 1. Jänner 2020 für die oben genannten Teilnehmer Pflicht. Sollte bis dahin jedoch keine Registrierung erfolgt sein, sind keine Strafen vorgesehen und die Zustellung amtlicher Schriftstücke erfolgt wie bisher postalisch.
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Neuerscheinung der ÖKL-Broschüre "Der Traktor im Straßenverkehr

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Aktuelles über OÖ Wassergenossenschaften

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Rechtsfragen

  • Neuerscheinung der ÖKL-Broschüre "Der Traktor im Straßenverkehr
  • E-Zustellung ab 1. Jänner 2020 Pflicht
  • Aktuelles über OÖ Wassergenossenschaften
  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar
  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Pachtvertrag: Kündigung bei Verkauf einer Teilfläche
  • Haftung für Schäden durch Bäume
  • Kuh-Urteil: endlich Rechtssicherheit?
  • Hecke an der Grundgrenze
  • Erlöschen des Wohnungsrechtes
  • Umfang von Dienstbarkeiten – ersessenes Fahrtrecht
  • Überbreite Landmaschinen
  • Lärm, Staub und Geruch zur Erntezeit
  • Hälfteeigentum und Scheidung
  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen
  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten
  • Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht?
  • Wer gilt rechtlich als Landwirt?
  • Absicherung in der Familie
  • Rechtliche Tipps rund um den Herbstausritt
  • Augen auf beim Online-Kauf
  • Vertragsabschluss durch Minderjährige
  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt
  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten
  • Geldsorgen?
  • Schießen mit Druckluftwaffen im Wald
  • Rücktrittsrecht
  • Patientenverfügung und Voraussetzungen
  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache
  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung
  • Nicht einverleibte Dienstbarkeit erlischt mit gutgläubigem Erwerb des belasteten Grundstücks
  • Freilaufende Hühner im Nachbarrecht
  • Traktorkauf ohne Garantie
  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?
  • Lastenfreistellung bei Grundkauf
  • Worauf achten bei Optionsverträgen?
  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?
  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?
  • Traktor zu spät geliefert
  • Wissenschaftliche Erhebungen – braucht es die Zustimmung des Verfügungsberechtigten?
  • Trennung, was nun? – Informationen zum Kindesunterhalt

Pachten und Verpachten

  • Die Stärkung der Pächterrechte im Landpachtgesetz

Erbrecht und Hofübergabe

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil
  • Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft
  • Hofübergabe
  • "Übergeben – nimmer leben?"

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