Die Geflügelpestsaison steht unmittelbar bevor
Aus diesem Anlass wird in Erinnerung gerufen, dass nach wie vor das gesamte österreichische Staatsgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" gilt.
Folgende, vorbeugende Schutzmaßnahmen sind daher im gesamten Bundesgebiet einzuhalten:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.
- Die Fütterung und Tränkung von Geflügel darf nur im Stall oder einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmitteln, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Abfall (Rückgang) der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall (Rückgang) der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
Allgemeine Meldepflicht für Halter:innen von Geflügel und anderen Vögeln
Die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist dem Amtstierarzt/der Amtstierärztin binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken. Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen diese Meldepflicht durch die AMA-Tierliste, das Legehennenregister oder die TGD-/QGV-Mitgliedschaft. Ebenso ist der Behörde binnen einer Woche ab Beendigung einer Haltung von Geflügel, diese zu melden.
Alle heimischen Betriebe müssen die vorbeugenden betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten!