Die aktuellen GAP-Positionen von EK, AMR und EP
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Deckelung
Österreichs Forderung nach einer Deckelung sowie Verteilung der dadurch frei werdenden Mittel zwischen allen Mitgliedstaaten (MS) findet sich in keiner der drei Positionen wieder. Bei einem hohen Umsetzungsaufwand wären in Österreich nur wenige Dutzend Betriebe von einer Deckelung betroffen.
EU-Kommission
Agrarministerrat
EU-Parlament
EU-Kommission
- Verpflichtende Deckelung bei 100.000 Euro n
- Löhne/Gehälter müssen in Abzug gestellt werden
Agrarministerrat
- Freiwillige Deckelung bei 100.000 Euro
EU-Parlament
- Verpflichtende Deckelung bei 100.000 Euro
- 50% der Löhne/Gehälter können in Abzug gestellt werden
- Junglandwirte-Top-up und Ökoregelung können in Abzug gestellt werden
- Löhne/Gehälter können in Abzug gestellt werden
Ökoregelung in der 1. Säule
Österreich setzt sich hier für eine Zusammenschau der Umwelt- und Klimaambitionen aus beiden Säulen (Ökoregelung aus der 1. Säule und Agrarumweltmaßnahmen sowie umwelt- und klimarelevante Investitionen und Wissenstransfer aus der 2. Säule) ein. Die Mindestdotierung ist ein eigener Verordnungsbestandteil. Als Intervention (neuer technischer Begriff für die im Strategieplan enthaltenen Maßnahmen) in der 1. Säule ist es bei den Ökoregelungen aus österreichischer Sicht wichtig, die Anreizwirkung bestmöglich zu nutzen, um für möglichst viele Betriebe attraktive Ökoregelungen anbieten zu können. In diesem Kontext sei klargestellt, dass die Greening-Auflagen, welche in der aktuellen GAP-Periode für den Erhalt von 30% der Direktzahlungen eingehalten werden müssen, in der kommenden GAP-Periode nicht nur inhaltlich ausgeweitet werden, sondern künftig als Teil der Konditionalität (Nachfolge von Cross-Compliance) zum gesetzlichen Standard für alle Begünstigten werden. Ergänzend dazu werden im Rahmen der ersten Säule die Ökoregelungen eingeführt, welche im aktuellen Diskussionsstand 20% bis 30% der Mittel der Direktzahlungen binden sollen und dadurch die Umweltleistungen der ersten Säule zusätzlich erhöhen. Somit haben Österreichs Bäuerinnen und Bauern ihr hohes Niveau an Umwelt- und Klimaschutzleistungen (über 80% der Betriebe nehmen am Agrarumweltprogramm ÖPUL teil) abermals zu erhöhen, was auch eine höhere flächenbezogene Abgeltung erfordert.
EU-Kommission
Agrarministerrat
EU-Parlament
EU-Kommission
- Verpflichtend für MS, freiwillig für Landwirte
Agrarministerrat
- Verpflichtend für MS, freiwillig für Landwirte
- Transaktionskosten möglich
EU-Parlament
- Verpflichtend für MS, freiwillig für Landwirte
- Vielzahl an Interventionen auf Basis Unionskatalog
- Anreizkomponente nutzen
Umwelt- und klimarelevante Maßnahmen 2. Säule
Zentrale Intervention für Österreich, da sie Grundlage für Fortführung des bewährten österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL bildet. Vorschlag des Europäischen Parlaments zur verpflichtenden Schaffung einer Anreizkomponente wird begrüßt. Auch geforderte Klarstellung des Agrarministerrats zur Revisionsklausel (sanktionslose Ausstiegsmöglichkeit bei Änderung der Grundanforderung) würde Sicherheit für Landwirte liefern.
EU-Kommission
Agrarministerrat
EU-Parlament
EU-Kommission
- Freiwillig für MS, freiwillig für Landwirte
Agrarministerrat
- Verpflichtend für MS, freiwillig für Landwirte
- Andere Bezugseinheit als Hektar möglich
- Revisionsklausel
EU-Parlament
- Freiwillig für MS, freiwillig für Landwirte
- Anreizkomponente nutzen
Minimale und maximale Mittelzuweisung
Österreich hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Umwelt- und Klimaleistungen beider Säulen nicht getrennt, sondern gemeinsam betrachtet und entwickelt werden. Aus Sicht der Umwelt ist die Herkunft der Mittel nachrangig, wichtig ist in erster Linie deren Bereitstellung für die Leistungsabgeltung. Österreich hat mit dem erfolgreichen und national wie auch international anerkannter Agrarumweltprogramm ÖPUL seit dem EU-Beitritt die ökologische Ausrichtung der heimischen Landwirtschaft stetig weiterentwickelt (rund 40% der Mittel der zweiten Säule werden für ÖPUL aufgewendet). Mittlerweile nehmen über 80% der Betriebe am ÖPUL teil, was uns schon heute zu einem EU-weiten Spitzenreiter bei den Umweltleistungen macht. Um diesem erfolgreichen Weg auch zukünftig Rechnung zu tragen, sieht die Ratsposition vor, dass bei einem entsprechend hohen Niveau an Umwelt- und Klimaschutzleistungen in der zweiten Säule ein Teil davon im Rahmen der Mindestmittelzuweisung für die Ökoregelungen berücksichtigt werden kann.
EU-Kommission
1. Säule
Agrarministerrat
1. Säule
2. Säule
EU-Parlament
1. Säule
2. Säule
EU-Kommission
1. Säule
- mind. 2% JLW-Top-up
- max. 10% + 2% gekoppelte Zahlung
- mind. 5% Leader
- mind. 30% umwelt- und klimarelevante Interventionen (exkl. Ausgleichszulage)
Agrarministerrat
1. Säule
- mind. 20% Ökoregelung
- mind. 2% JLW-Top-up
- max. 13% + 2% gekoppelte Zahlung
2. Säule
- mind. 5% Leader
- mind. 30% umwelt- und klimarelevante Interventionen (inkl. Ausgleichszulage)
EU-Parlament
1. Säule
- mind. 30% Ökoregelung
- mind. 4% JLW-Top-up
- max. 10% + 2% gekoppelte Zahlung
- mind. 6% Umverteilung
- mind. 60% Basiszahlung + Umverteilung + gekoppelte Zahlung
2. Säule
- mind. 5% Leader
- mind. 35% umwelt- und klimarelevante Interventionen (inkl. 40% Ausgleichszulage)
- mind. 30% Interventionen für krisenfesten Agrarsektor
Mindestanteil nichtproduktive Landschaftselemente
GLÖZ steht für Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand. Diese GLÖZ-Standards waren bisher Teil des Cross-Compliance, welche künftig mit den Greening-Auflagen sowie zusätzlichen neuen Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen der Konditionalität zusammengeführt werden. Der GLÖZ-Standard 9 ist in der aktuellen GAP-Periode ein Teil der Greening-Auflagen und gilt somit künftig für alle begünstigten Betriebe. Da er die Grundlage für darauf aufbauende Interventionen im Rahmen der Ökoregelungen sowie Agrarumweltmaßnahmen bildet, ist die Ausgestaltung dieses Standards mit Augenmaß vorzunehmen, um mittels attraktiver freiwilliger Maßnahmen die hohe Teilnahmerate am ÖPUL beizubehalten oder noch weiter auszubauen.
EU-Kommission
Agrarministerrat
EU-Parlament
EU-Kommission
- Keine Vorgaben
Agrarministerrat
- Nur am Acker, ab 10 ha Acker am Betrieb
- mind. 5% nichtproduktive LSE und Bereiche sowie Zwischenfrüchte (Gewichtungsfaktor 0,3) und N-bindende Kulturen oder
- mind. 3% rein nichtproduktive LSE und Bereiche
- Verbot von PSM
EU-Parlament
- Nur am Acker
- mind. 5% nichtproduktive LSE und Bereiche
- Flexibilität gemäß OVF-Flächen der aktuellen Programmperiode
- Verbot von Pflanzenschutzmittel und Dünger