29.11.2017 |
von DI Herbert Haneder
Der Landwirt als Wärmeverkäufer
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Versorgt werden vor allem öffentliche Gebäude, wie Gemeindeämter, Schulen und Kindergärten sowie Wohn- und Reihenhausanlagen und Gewerbebetriebe. Auch kleinere Anlagen, bei denen ein Landwirt einen oder mehrere Nachbarn mit Wärme versorgt, werden immer öfter errichtet. Voraussetzung sind kurze Leitungslängen und eine hohe Wärmedichte des Netzes.
Ein einzelner Landwirt oder eine bäuerliche Betreibergruppe können Nahwärmeanlagen errichten.
Ein einzelner Landwirt oder eine bäuerliche Betreibergruppe können Nahwärmeanlagen errichten.
Investiert wird in die gesamte Biomasseanlage zuzüglich der baulichen Maßnahmen sowie in das Wärmeverteilnetz. Der Errichter ist für die Funktion, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage verantwortlich. Der Abnehmer hat mit der Wärmeerzeugung keinerlei Aufwand und genießt hohen Komfort. Er übernimmt lediglich die Wärme an einem Wärmetauscher (Übergabestation) oder Pufferspeicher und bezahlt einen, am Wärmemengenzähler gemessenen, indexgesicherten Wärmepreis. Wärmelieferverträge werden üblicherweise für eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren abgeschlossen. Die Versorgungssicherheit garantiert die Betreibergruppe per Vertrag.
Finanzierung und Förderung
Finanziert werden Nahwärmeanlagen aus einem Eigenmittelanteil des Förderwerbers, einem einmaligen Baukostenzuschuss durch die Abnehmer und einer Nahwärmeförderung. Derzeit gibt es für Nahwärmeanlagen zwei Förderschienen mit unterschiedlichen Voraussetzungen:
EU-kofinanzierte Nahwärmeförderung
Die EU-kofinanzierte Nahwärmeförderung richtet sich ausschließlich an Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder deren Zusammenschlüsse mit mindestens drei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche inklusive forstlicher Fläche. Bei Zusammenschlüssen, wie zum Beispiel einer eGenmbH oder GesnbR, gilt diese Voraussetzung für jeden beteiligten Betrieb. Abwicklungsstelle ist die Abteilung Umwelt und Energiewirtschaft beim Amt der NÖ Landesregierung. Bei der Förderung handelt es sich um einen Direktzuschuss mit einem Höchstsatz von maximal 35% der anrechenbaren Kosten.
Vom Bund finanzierte Nahwärmeförderung
Die Förderung “Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger“ im Rahmen der Umweltförderung des Bundes richtet sich vorwiegend an Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Landwirte, wenn sie im Rahmen der Landwirtschaftsförderung (6.4.2) nicht förderbar sind. Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Es müssen mindestens zwei räumlich getrennte Objekte von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern versorgt werden.
Werden weniger als vier Objekte versorgt, dann ist die Versorgung von Wohnungsneubauten nicht förderbar.
Der Förderantrag ist vor Baubeginn und vor Bestellung der Anlage elektronisch einzureichen. Auch hier handelt es sich um einen Direktzuschuss mit einem Standardfördersatz von 25% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Werden mindestens 80% Waldhackgut aus einem Einzugsbereich von 50 Kilometern eingesetzt, dann ist ein Nachhaltigkeitszuschlag von 5% vorgesehen.
Werden weniger als vier Objekte versorgt, dann ist die Versorgung von Wohnungsneubauten nicht förderbar.
Der Förderantrag ist vor Baubeginn und vor Bestellung der Anlage elektronisch einzureichen. Auch hier handelt es sich um einen Direktzuschuss mit einem Standardfördersatz von 25% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Werden mindestens 80% Waldhackgut aus einem Einzugsbereich von 50 Kilometern eingesetzt, dann ist ein Nachhaltigkeitszuschlag von 5% vorgesehen.
Welche Anlagen(teile) werden gefördert?
In beiden Förderschienen zählen zu den förderungsfähigen Kosten jene für die Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Heizraum, Brennstofflageraum, Fernwärmeleitungen inklusive Grabund Wiederherstellarbeiten, Übergabestationen und deren Montage. Der effiziente Betrieb ist nachzuweisen. Der Gesamtnutzungs jedergrad der Nahwärmeanlage muss mindestens 75% betragen. Der Gesamtnutzungsgrad errechnet sich aus verkaufter Wärme bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz. Die Angemessenheit der Investitionskosten vom Kessel bis zu den
Baulichkeiten ist anhand von Vergleichsangeboten nachzuweisen.
Für das Ablesen der gelieferten Wärme sind Wärmemengenzähler bei den Abnehmern zu installieren. Zusätzlich ist ein Zähler nach dem Biomassekessel, dem Pufferspeicher oder vor Austritt aus dem Heizhaus zu installieren. Dieser ermittelt die Netzverluste. Weiters ist ein Stromsubzähler für Kesselhaus und Netzpumpe einzubauen.
Über Fördermöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Technik für Biomasseheizungen und Nah-wärmeanlagen bietet die LK NÖ auch Beratungen vor Ort an.
Baulichkeiten ist anhand von Vergleichsangeboten nachzuweisen.
Für das Ablesen der gelieferten Wärme sind Wärmemengenzähler bei den Abnehmern zu installieren. Zusätzlich ist ein Zähler nach dem Biomassekessel, dem Pufferspeicher oder vor Austritt aus dem Heizhaus zu installieren. Dieser ermittelt die Netzverluste. Weiters ist ein Stromsubzähler für Kesselhaus und Netzpumpe einzubauen.
Über Fördermöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Technik für Biomasseheizungen und Nah-wärmeanlagen bietet die LK NÖ auch Beratungen vor Ort an.
Kurs Holzheizsysteme
Am 24. Jänner 2018 bietet die Bildungswerkstatt Mold (9 bis 13 Uhr) einen Kurs zu "Holzheizsystemen" an.
Inhalt:
Kosten: 30 Euro pro Person
Anmeldung bis zehn Tage vor Kursbeginn: Tel. 05 0259 29500.
Inhalt:
- Stückholz-, Hackgut-, Pelletsheizungen
- Kleinräumige Nahwärmeanlagen mit Technik
- Einbauvarianten
- Fördermöglichkeiten
- Heizkostensenkung
Kosten: 30 Euro pro Person
Anmeldung bis zehn Tage vor Kursbeginn: Tel. 05 0259 29500.