Dauergrünland und Dauerweideland (Nutzungsart Grünland „G“ bzw. Gemeinschaftsweide "D")
Dauergrünland / Dauerweideland sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind. Gemeinschaftsweiden sind Dauergrünlandflächen, die von Tieren mehrerer Betriebe gemeinschaftlich bestoßen werden.
Definitionen:
Einmähdige Wiesen sind Flächen, auf denen einmal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche zu erfolgen hat.
Mähwiese/-weide mit zwei Nutzungen sind Flächen, auf denen zweimal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche zu erfolgen hat oder auf denen einmal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche und einmal eine vollflächige Beweidung im Wirtschaftsjahr zu erfolgen hat. Ein punktueller Pflegeschnitt zählt dabei nicht als Nutzung.
Mähwiese/-weide mit drei und mehr Nutzungen sind Flächen, auf denen mindestens dreimal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche zu erfolgen hat oder auf denen mindestens zweimal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche und mindestens einmal eine vollflächige Beweidung im Wirtschaftsjahr zu erfolgen hat oder auf denen mindestens einmal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche und mindestens zweimal eine vollflächige Beweidung (oder intensive Standweide, die zumindest einer zweimaligen Beweidung entspricht) im Wirtschaftsjahr zu erfolgen hat.
Als Dauerweide werden Flächen bezeichnet, auf denen in der Vegetationsperiode vollflächige Beweidungen sowie eine Pflege der Weidefläche durch Mahd oder Häckseln des nicht abgeweideten Bewuchses zu erfolgen hat. Ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche ist nicht erforderlich. Bei der Dauerweide kann es sich sowohl um eine intensive Portionsweide (mehrere Weidegänge) als auch um eine Standweide (die Tiere sind ständig auf der gesamten Fläche) handeln. Wenn bei entsprechender Weideintensität bzw. Abweidung des Aufwuchses keine Weidereste verbleiben, kann der Pflegeschnitt auch entfallen oder sich auf das Schwenden aufkommender Gehölze beschränken.
Die Hutweide ist ein minderertragsfähiges, beweidetes Dauergrünland (in der Regel ohne Pflegeschnitt), auf dem eine maschinelle Futtergewinnung bzw. Pflege auf Grund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist oder nicht durchgeführt wird. Auf diesen Flächen hat mindestens einmal im Wirtschaftsjahr eine vollflächige Beweidung zu erfolgen.
Bergmähder sind extensive Mähflächen über der örtlichen Dauersiedlungsgrenze, wobei diese Flächen über der Seehöhe der Heimbetriebsstätte liegen müssen und in der Regel nicht unmittelbar an Heimbetriebsflächen des gleichen Betriebes angrenzen. Der überwiegende Teil der Schlagfläche muss über 1.200 m Seehöhe liegen. Auf diesen Flächen haben mindestens alle zwei Jahre eine einmalige vollflächige Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche zu erfolgen.
Streuobstflächen sind Flächen, auf denen Hoch- oder Mittelstammbäume von Obstarten stehen, die extensiv bewirtschaftet werden. Die Bäume können in Gruppen oder Reihen stehen, gleichmäßig oder ungleichmäßig auf der Fläche verteilt sein.
Bei Streuwiesen handelt es sich um extensives, minderertragsfähiges Grünland, dessen Aufwuchs in der Regel nur zur Einstreu genutzt werden kann. Auf diesen müssen mindestens einmal im Wirtschaftsjahr eine Mahd sowie ein Verbringen des Mähgutes von der Fläche erfolgen.
Weidenutzungen ab 15.09. des jeweiligen Jahres zählen nicht als Nutzung im Sinne der Angabe für die jährliche Nutzungszahl bei Mähweiden (gemähte und beweidete Dauergrünlandflächen).