27.04.2018 |
von LK Österreich
Datenschutzerklärung für Urlaub am Bauernhof-Betriebe
- Buchung online: Entweder Sie geben die angehängte Betroffenen-Information direkt dort an, wo der Kunde den Buchungsvorgang abschließt oder Sie verweisen zur Datenschutzerklärung der Website und erteilen diese Informationen dort. "
- Sendet ein Kunde eine Buchungsanfrage per Mail an Sie, erteilen Sie ihm die Datenschutzerklärung entweder in der Buchungs-Bestätigung oder Sie verweisen zur Datenschutzerklärung der Website und erteilen diese Informationen dort. "
- Wird eine Buchung über das Telefon abgegeben, erteilen Sie ihm als Erstinformation Grundsätzliches ["Ihre Daten werden für diese Buchung benötigt und entsprechend verarbeitet. Wir geben Ihre Daten nicht weiter."]. Für die restlichen Informationen senden Sie ihm ein E-Mail oder Sie verweisen zur Datenschutzerklärung der Website und erteilen diese Informationen dort. "
- Wird die Buchung händisch auf einem Formular aufgegeben, erteilen Sie diese Datenschutzerklärung am besten auf dem Formular selbst.