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12.10.2016 | von DI Franz Hunger
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Das Betriebskonzept für die Investitionsförderung und Niederlassungsprämie

Die Landwirtschaftskammern bieten zur Erstellung eines betriebsindividuellen Konzeptes ein gezieltes Bildungs- und Einzelberatungsangebot an.

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Die Erarbeitung eines Betriebskonzept unterstützt die betriebliche Entwicklung. © Newman/BMLFUW
Das Betriebskonzept ist ein verpflichtender Bestandteil bei größeren Investitionen (ab 100.000 Euro) in die landwirtschaftliche Erzeugung (Investitionsförderung) und bei der Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte. Zusätzlich ist das Betriebskonzept im Auswahlverfahren im Rahmen der Investitionsförderung ein Kriterium, welches Punkte bringt.

Die Landwirtschaftskammern bieten mit der Erarbeitung eines Betriebskonzeptes ein gezieltes Bildungs- und Einzelberatungsangebot an. Das Betriebskonzept dient zur systematischen Bearbeitung der geplanten Betriebsentwicklung, der schriftlichen Dokumentation der Ausgangssituation und der zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Entwicklungsschrittes sowie zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlage bzw. Absicherung der geplanten Entscheidung für die BetriebsleiterInnen.

Die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter erarbeitet gemeinsam mit einer Beraterin/einem Berater die persönlichen und betrieblichen Ausgangssituation und die geplante Entwicklung. Dabei können unter anderem Antworten auf folgende Fragen gegeben werden:
  • Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es bzw. passen die geplanten Entwicklungsmöglichkeiten zu den persönlichen Zielen und zur betrieblichen Situation?
  • Welche Auswirkungen haben die geplanten Investitionen oder Entwicklungsschritte auf das Einkommen?
  • Sind die geplanten Veränderungen bzw. Entwicklungen finanzierbar und wie können sie finanziert werden?
  • Kann die Arbeit zukünftig bewältigt werden, worauf ist zu achten?
  • Welches Risiko haben Preisschwankungen auf die Finanzierbarkeit?
  • Werden ökologische Grenzen (Stickstoffanfall je ha, Bedarf an Wirtschaftsdüngerlagerstätten) erreicht und welche steuerrechtlichen Veränderungen (z.B. Einheitswertzuschläge, Wechsel der Gewinnermittlungsart) sind zu erwarten?
Als Vorbereitung auf die Einzelberatung zur gemeinsamen Erstellung des Betriebskonzeptes gibt es ein eintägiges Seminar.

Im Seminar werden wichtige Inhalte des Betriebskonzeptes erarbeitet. In einem eigenen Online-Programm (www.betriebskonzept.at) werden die Ergebnisse des Seminares erfasst und darauf aufbauend wird gemeinsam mit einer spezialisierten Wirtschaftsberaterin bzw. einem spezialisierten Wirtschaftsberater in einer Einzelberatung das Betriebskonzept erstellt.

Welchen persönlichen und betrieblichen Nutzen das Betriebskonzeptes stiftet, hängt von den BetriebsleiterInnen selbst ab. Der Nutzen ist umso größer, je intensiver sich die BetriebsleiterInnen bei der Entwicklung des Konzeptes mit dem Betrieb auseinandersetzen. Die Beraterin bzw. der Berater unterstützen diesen Prozess und erstellen auf Basis von einzelbetrieblichen Datengrundlagen (Produktionsumfang, biologische Leistungen, Aufzeichnungen) die Planungskalkulationen.

Ist die grundsätzliche Entwicklung des Betriebes noch offen und werden mehrere Entwicklungsoptionen wie z.B. Aufbau neuer Betriebszweige, Auslaufen bestehender Betriebszweige, Haupt- oder Nebenerwerb überlegt, besteht mit der Betriebsplanung ein weiteres Beratungsangebot, bei dem wichtige Entscheidungsgrundlagen gemeinsam erarbeitet werden. Darauf aufbauend kann nach der Entscheidungsfindung in der Familie ein Betriebskonzept entwickelt werden.
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