Düngeaufzeichnungen bis 31. Jänner 2023 abschließen!
Betriebsbezogene Stickstoffdokumentation
Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist grundsätzlich von allen Betrieben (Ausnahmen gibt es hinsichtlich der Betriebsgröße und dem Dauergrünland- bzw. Feldfutteranteil) eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchzuführen. Dabei ist der Stickstoffanfall am Betrieb dem Stickstoffbedarf der Kulturen gegenüberzustellen und zu bilanzieren.
Alle Betriebe müssen diese Aufzeichnungen für das Jahr 2022 bereits bis spätestens 31. Jänner abschließen.
LK-Düngerrechner bzw. ÖDüPlan
Mit Hilfe des EDV-Aufzeichnungsprogramms "ÖDüPlan“ können derzeit noch die Dokumentationsverpflichtungen für das Jahr 2022 erfüllt werden. Für die gesamtbetriebliche Dokumentation kann der "LK-Düngerrechner“ herangezogen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder unter www.bwsb.at.
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder unter www.bwsb.at.