Corona Dienstbetrieb der Bgld. Landwirtschaftskammer ab Montag, ab 17.01.2022
Angepasst an die aktuellen COVID-Verordnungen ändert die Burgenländische Landwirtschaftskammer ihre CORONA-Maßnahmen ab Montag, 17. Jänner 2022.
In der Landwirtschaftskammer gelten prinzipiell die
- FFP2 Maskenpflicht, die
- 2,5 G Regel (Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr – siehe unten)
Kundenbetreuung
- Nach Möglichkeit ist der Kundenverkehr auf virtuelle Varianten zu verlegen.
- Kunden sind von den betreuenden Personen auf ihren 2,5 G Nachweis zu kontrollieren.
- Für Kunden gilt die Maskenpflicht ausnahmslos.
- Kundenbesuche im Außendienst sind nur erlaubt, wenn FFP2 Maskenpflicht, 2 Meter Abstand und die 2,5 G – Regel von allen Beteiligten eingehalten werden.
- Fahrgemeinschaften sind untersagt.
Veranstaltungen
- Veranstaltungen sind vorrangig online abzuhalten.
- Für beruflich erforderliche Veranstaltungen und Funktionärszusammenkünfte gilt die 2,5 G Regel.
- Für alle anderen Veranstaltungen gilt die 2 G Regel.
- Der 2 G - bzw. 2,5 G-Nachweis ist über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung zu erbringen.
Getestet (2,5 G)
- Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) – Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.
Genesen (2 G, 2,5 G)
- Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
- Ein Absonderungsbescheid - jedoch nicht älter als 180 Tage.
An die sonstigen hygienischen Maßnahmen wie Lüften, Desinfizieren, Waschen, Schutzwand, Abstand halten etc. wird neuerlich erinnert.