Biosicherheit - auch am Rinderbetrieb ein Thema
Zutritt durch betriebsfremde Personen
Gerade bei Stallzutritt von betriebsfremden Personen, die häufig in anderen Stallungen unterwegs sind, ist besonders darauf zu achten, dass nicht über Kleidung oder Schuhwerk Krankheitserreger von einem Betrieb in den anderen verschleppt werden.
Zu diesem Personenkreis zählen u.a. Tierärzte, Personen aus dem Vieh- und Futtermittelhandel oder Servicetechniker. Diese sollten den Stall nur mit sauberer Schutzkleidung (Mantel, Overall, Stiefel, etc.) betreten, um den Eintrag von Infektionserregern aus anderen Betrieben zu verhindern.
Gemäß Tiergesundheitsdienst-Verordnung hat aus diesem Grund der Tierhalter eine ordnungsgemäße Schutzkleidung bereitzustellen, welche der Tierarzt bei Betriebsbesuchen auch verpflichtend verwenden muss. Damit die richtigen Konfektionsgrößen bereitgestellt werden empfiehlt es sich, sich dazu mit dem Tierarzt abzustimmen.
Neben der hygienischen Bereitstellung der Schutzkleidung müssen auch Möglichkeiten für die Reinigung und Desinfektion von Händen, Gerätschaften, etc. vor Ort gegeben sein.
Zu diesem Personenkreis zählen u.a. Tierärzte, Personen aus dem Vieh- und Futtermittelhandel oder Servicetechniker. Diese sollten den Stall nur mit sauberer Schutzkleidung (Mantel, Overall, Stiefel, etc.) betreten, um den Eintrag von Infektionserregern aus anderen Betrieben zu verhindern.
Gemäß Tiergesundheitsdienst-Verordnung hat aus diesem Grund der Tierhalter eine ordnungsgemäße Schutzkleidung bereitzustellen, welche der Tierarzt bei Betriebsbesuchen auch verpflichtend verwenden muss. Damit die richtigen Konfektionsgrößen bereitgestellt werden empfiehlt es sich, sich dazu mit dem Tierarzt abzustimmen.
Neben der hygienischen Bereitstellung der Schutzkleidung müssen auch Möglichkeiten für die Reinigung und Desinfektion von Händen, Gerätschaften, etc. vor Ort gegeben sein.
Tierzukauf
Der Zukauf von Tieren stellt einen der größen Risikofaktoren dar, sich Infektionen in den Bestand einzuschleppen.
Zugekaufte Tiere sollten daher mindestens drei Wochen (besser sechs Wochen) in einem abgesonderten Bereich gehalten werden, welcher arbeits- und lüftungstechnisch getrennt vom übrigen Bestand ist. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das Tier an die Gegebenheiten des Bestandes zu gewöhnen, Untersuchungen auf Krankheitserrege oder prophylaktische Maßnahmen (Parasitenbehandlung, Impfung, etc.) vorzunehmen und das Auftreten von Krankheiten zu beobachten.
Wichtig ist auch, dass im Quarantäne-Bereich "rein-raus" betrieben wird, also erst wieder Tiere eingestallt werden, nachdem der Bereich gereinigt und nötigenfalls desinfiziert wurde. Sonst könnten Tiere, die in den Bestand überstellt werden, Infektionen von gerade frisch angekommenen Tiere mitnehmen.
Zugekaufte Tiere sollten daher mindestens drei Wochen (besser sechs Wochen) in einem abgesonderten Bereich gehalten werden, welcher arbeits- und lüftungstechnisch getrennt vom übrigen Bestand ist. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das Tier an die Gegebenheiten des Bestandes zu gewöhnen, Untersuchungen auf Krankheitserrege oder prophylaktische Maßnahmen (Parasitenbehandlung, Impfung, etc.) vorzunehmen und das Auftreten von Krankheiten zu beobachten.
Wichtig ist auch, dass im Quarantäne-Bereich "rein-raus" betrieben wird, also erst wieder Tiere eingestallt werden, nachdem der Bereich gereinigt und nötigenfalls desinfiziert wurde. Sonst könnten Tiere, die in den Bestand überstellt werden, Infektionen von gerade frisch angekommenen Tiere mitnehmen.
Kadaverlagerung
Die Körper verendeter Tiere sollten auf befestigtem Boden oder auf einer Plane gelagert werden, damit nach der Abholung die Fläche gereinigt und eventuell auch desinfiziert werden kann. Eine Plane oder besser eine Abdeckhaube über dem Tierkörper verhindert, dass Schadnager, Haus- oder Wildtiere an den Körper herankommen.
Optimalerweise sollte die Lagerung des Tierkörpers etwas vom Stall entfernt erfolgen, damit der TKV-LKW nicht in Stallnähe zufahren muss. In einem Kästchen neben dem Tierkörper kann der Fahrer die Übernahmebestätigung deponieren.
Optimalerweise sollte die Lagerung des Tierkörpers etwas vom Stall entfernt erfolgen, damit der TKV-LKW nicht in Stallnähe zufahren muss. In einem Kästchen neben dem Tierkörper kann der Fahrer die Übernahmebestätigung deponieren.
Weitere Informationen zum Thema Biosicherheit am Rinderbetrieb enthält die Broschüre "Biosicherheit Rind", die kostenlos beim Kundenservice der LK OÖ (Tel.-Nr.: 050/6902-1000 oder E-Mail: kundenservice@lk-ooe.at) angefordert werden kann.