Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald
In der am 07.11.2017 in Kraft getretenen Verordnung wurde die Verbissschadensbewertung im Wald auf völlig neue Beine gestellt. Das neue Verfahren ist insgesamt einfacher, praktikabler und transparenter als die bis dahin geltende Bewertungsvorschrift. Daher ist zu hoffen, dass es vielfach schon im Vorfeld eines etwaigen Schadenersatzverfahrens zu einer gütlichen Einigung zwischen Geschädigten und Jagdausübungsberechtigten kommt.