11.01.2021 |
von Dipl.-Ing. Thomas Maximilian Weber
Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet
Bescheide und Mitteilungen prüfen
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Die Direktzahlungs-Bescheide sowie ÖPUL- und AZ-Mitteilungen werden in der zweiten Jännerwoche versendet. Mit dem Tag des postalischen Versands sind die Bescheide und Mitteilungen bei Landwirtinnen und Landwirten, welche bei “MeinPostkorb“ registriert sind, dort betriebsindividuell elektronisch abrufbar.
Die Verständigungs-E-Mail über einen elektronischen Posteingang erhalten die bei “MeinPostkorb“ gemeldeten AMA-Kunden von der Adresse noreply_meinpostkorb@brz.gv.at und nicht von der AMA direkt. In “MeinPostkorb“ kann über www.eama.at eingestiegen werden.
Zudem können die Mitteilungen und Bescheide von Betrieben mit eAMA-Zugang ein paar Tage nach dem Versanddatum auch im eArchiv abgerufen werden. Ebenso kann im eAMA unter “Flächen“ der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden, um zu überprüfen, welche Daten für die Berechnung herangezogen werden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Die Bescheide bzw. Mitteilungen sind unbedingt auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Liegen berechtigt Einwände vor, so können diese entweder online im eAMA oder schriftlich bei der AMA eingebracht werden. Die jeweils zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden bzw. Mitteilungen angegeben. Wesentlich ist hierbei, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen bereits mit deren Zustellung beginnt.
Die Verständigungs-E-Mail über einen elektronischen Posteingang erhalten die bei “MeinPostkorb“ gemeldeten AMA-Kunden von der Adresse noreply_meinpostkorb@brz.gv.at und nicht von der AMA direkt. In “MeinPostkorb“ kann über www.eama.at eingestiegen werden.
Zudem können die Mitteilungen und Bescheide von Betrieben mit eAMA-Zugang ein paar Tage nach dem Versanddatum auch im eArchiv abgerufen werden. Ebenso kann im eAMA unter “Flächen“ der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden, um zu überprüfen, welche Daten für die Berechnung herangezogen werden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.
Die Bescheide bzw. Mitteilungen sind unbedingt auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Liegen berechtigt Einwände vor, so können diese entweder online im eAMA oder schriftlich bei der AMA eingebracht werden. Die jeweils zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden bzw. Mitteilungen angegeben. Wesentlich ist hierbei, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen bereits mit deren Zustellung beginnt.