Beitragsgrundlagen-Option
Die Berechnung der Beiträge für die Sozialversicherung
nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) erfolgt
in der Regel auf Basis des Einheitswertes der bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen. Betriebsführer
haben aber auch die Möglichkeit, anstelle dieser pauschalen
Beitragsberechnung die sogenannte "Beitragsgrundlagen-Option“ oder "Große Option“
bei der Sozialversicherung der
Selbständigen (SVS) zu beantragen. In diesem Fall werden
die tatsächlichen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid des Betriebsführers
als Berechnungsgrundlage für
die Beiträge herangezogen.
Voraussetzungen für eine Beitragsgrundlagen-Option
Voraussetzung für die Beitragsgrundlagen-Option ist ein Antrag des Betriebsführers bzw.
der Betriebsführer, welcher
bis zum 30. April des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, ab
dem die Option wirksam werden soll, bei der SVS eingelangt
sein muss.
Eine Option ab dem Beitragsjahr 2020 kann also bis 30. April 2021 geltend gemacht werden. Die beantragte Beitragsgrundlagen-Option gilt dann auch für die Folgejahre und kann erst widerrufen werden, wenn eine Änderung in der Betriebsführung eintritt.
Ein Abgehen vom pauschalen Einheitswert-System setzt weiters voraus, dass der steuerliche Gewinn durch Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben Rechnung oder Buchführung festgestellt und nicht aufgrund einer Vollpauschalierung ermittelt wurde. Die Beitragsgrundlagen-Option im Sozialversicherungsrecht ist also bindend für die steuerliche Gewinnermittlung.
Eine Option ab dem Beitragsjahr 2020 kann also bis 30. April 2021 geltend gemacht werden. Die beantragte Beitragsgrundlagen-Option gilt dann auch für die Folgejahre und kann erst widerrufen werden, wenn eine Änderung in der Betriebsführung eintritt.
Ein Abgehen vom pauschalen Einheitswert-System setzt weiters voraus, dass der steuerliche Gewinn durch Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben Rechnung oder Buchführung festgestellt und nicht aufgrund einer Vollpauschalierung ermittelt wurde. Die Beitragsgrundlagen-Option im Sozialversicherungsrecht ist also bindend für die steuerliche Gewinnermittlung.
Feststellung der Beitragsgrundlage bei Option
Die Beitragsgrundlage wird bei
Option anhand der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte für die
Land- und Forstwirtschaft, zuzüglich der im Beitragsjahr
vorgeschriebenen Beiträge zur
Kranken- und Pensionsversicherung (welche in der Einkommensteuererklärung einen Abzugsposten darstellen),
festgestellt.
Bis zum Vorliegen eines rechtkräftigen Einkommensteuerbescheides für das Beitragsjahr wird eine vorläufige Beitragsgrundlage - zu Beginn auf Basis des Einheitswertes, in den Folgejahren anhand des zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheides +- errechnet.
Die Option erfasst den gesamten Betrieb und gilt somit für die Beitragsgrundlagen aller im Betrieb beschäftigten Angehörigen. Zu beachten ist, dass auch im Falle einer Option Mindestbeitragsgrundlagen zur Anwendung kommen.
Im Bereich der Krankenversicherung wurde diese im Rahmen des im Sommer beschlossenen Entlastungspaktes für Bauern rückwirkend mit 1. Jänner 2020 von monatlich 1.597,38 auf 460,66 Euro abgesenkt.
In der Pensionsversicherung beträgt die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei Option 850,07 Euro und in der Unfallversicherung 1.597,38 Euro. Nach oben hin sind die Beitragszahlungen mit der Höchstbeitragsgrundlage (2020: 6.265 Euro) begrenzt.
Durch die gesetzlichen Änderungen im Juli dieses Jahres ist ab 2020 nun mehr auch kein Zusatzbeitrag bei Option mehr zu bezahlen.
Die Beitragsgrundlagen-Option ist eine Alternative zur pauschalen Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Einheitswert. Sie möge aber wohl überlegt sein und deren Auswirkungen auch auf längere Sicht, sei es im Steuerrecht oder für die künftige eigene Pension oder die eines im Betrieb versicherten Angehörigen bedacht werden
Bis zum Vorliegen eines rechtkräftigen Einkommensteuerbescheides für das Beitragsjahr wird eine vorläufige Beitragsgrundlage - zu Beginn auf Basis des Einheitswertes, in den Folgejahren anhand des zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheides +- errechnet.
Die Option erfasst den gesamten Betrieb und gilt somit für die Beitragsgrundlagen aller im Betrieb beschäftigten Angehörigen. Zu beachten ist, dass auch im Falle einer Option Mindestbeitragsgrundlagen zur Anwendung kommen.
Im Bereich der Krankenversicherung wurde diese im Rahmen des im Sommer beschlossenen Entlastungspaktes für Bauern rückwirkend mit 1. Jänner 2020 von monatlich 1.597,38 auf 460,66 Euro abgesenkt.
In der Pensionsversicherung beträgt die monatliche Mindestbeitragsgrundlage bei Option 850,07 Euro und in der Unfallversicherung 1.597,38 Euro. Nach oben hin sind die Beitragszahlungen mit der Höchstbeitragsgrundlage (2020: 6.265 Euro) begrenzt.
Durch die gesetzlichen Änderungen im Juli dieses Jahres ist ab 2020 nun mehr auch kein Zusatzbeitrag bei Option mehr zu bezahlen.
Die Beitragsgrundlagen-Option ist eine Alternative zur pauschalen Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Einheitswert. Sie möge aber wohl überlegt sein und deren Auswirkungen auch auf längere Sicht, sei es im Steuerrecht oder für die künftige eigene Pension oder die eines im Betrieb versicherten Angehörigen bedacht werden
Sie haben dazu Fragen?
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter der Tel.-Nr.: 02682 / 702 - 200 gerne zur Verfügung.