Begrünungen einarbeiten - was muss beachtet werden?
Februar ist zwar ein Wintermonat, aber bei schneefreien Flächen lohnt sich eine Nachschau in den Begrünungen jedenfalls. Letztes Jahr war geprägt von zu spätem Anbau und ungünstigen Bedingungen. Der oft schwache Aufgang unterdrückte nur mangelhaft das Ausfallgetreide oder Unkraut. Zu warme Temperaturen, wenig Frost brachten bei sonst abfrostenden Komponenten nicht den erwünschten Zusammenfall der Pflanzen, im Gegenteil: Durchwuchs könnte heuer der Fall sein.

Welche sinnvollen Maßnahmen erfordert die Einarbeitung der Zwischenfruchtbestände vor dem Anbau?
Grundsätzlich soll noch abgewartet werden, vielleicht zeigt sich noch Frosteinwirkung. Auch muss die Einarbeitung an die Zwischenfruchtmasse, -kulturart (z.B. hoher verholzter Anteil oder winterharte Komponente), Bodenfeuchte, Bodenart und Anbausystem angepasst werden. Eine individuelle Entscheidung für jeden Schlag muss getroffen werden.
ÖPUL-Bestimmungen zur Bearbeitung beachten!
Wichtig: Zwischenfrüchte im Frühjahr müssen „mechanisch“ beseitigt werden. Als „mechanische“ Beseitigung gilt:
- Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt‐ oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip‐Till‐Verfahren.
- Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
- Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
- Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
- Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.
Nicht als „mechanische“ Beseitigung anrechenbar sind:
- Striegeln der Begrünung
- Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung
Wann ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz im Frühjahr möglich?
Sobald die Zwischenfrüchte vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind bzw. durch zulässige Methoden „mechanisch“ beseitigt wurden, dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Vorsicht: Erst nach dem Ende des Begrünungszeitraumes!
Erfolgt keine „mechanische“ Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit „mechanischen“ Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht.
Wichtig wird im Frühjahr sein, die Bodenbearbeitung möglichst bodenschonend und wassersparend - sprich möglichst seicht - durchzuführen, um für die mittlerweile nahezu jährlich wiederkehrende Frühjahrstrockenheit im April/Mai bestens gerüstet zu sein.
Erfolgt keine „mechanische“ Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit „mechanischen“ Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht.
Wichtig wird im Frühjahr sein, die Bodenbearbeitung möglichst bodenschonend und wassersparend - sprich möglichst seicht - durchzuführen, um für die mittlerweile nahezu jährlich wiederkehrende Frühjahrstrockenheit im April/Mai bestens gerüstet zu sein.
Weitere Informationen unter www.bwsb.at.