27.06.2018 |
von Christina Gruber
Baum des Jahres 2018 ist die Pappel
Im Jahr 2018 wird die Pappel im Mittelpunkt stehen. Sie ist in Österreichs Wäldern mit drei heimischen Arten vertreten: Schwarz-, Silber- und Zitterpappel. In Parkanlagen sind häufig Hybride anzutreffen, die aus der Kreuzung unterschiedlicher Pappeln entstehen. Aber auch Arten aus fremden Ländern wie die weit verbreitete Pyramidenpappel, die durch ihren säulenartigen Wuchs auffällt, werden in Gärten gepflanzt.
Die Schwarz- und Silberpappel sowie die Graupappel bevorzugen gut mit Wasser versorgte Standorte mit hohem Nährstoffangebot. Sie sind häufig in Auwäldern und an Flussufern zu finden. Aufgrund dieser Standort-Präferenzen sind diese Arten in Tiroler Wäldern nur selten anzutreffen. Der Anteil aller Pappelarten am Holzvorrat in Tirol beträgt laut der Österreichischen Waldinventur nur 0,6%. Es wäre also durchaus Potenzial zur weiteren Verbreitung der Pappeln vorhanden.
Die Schwarz- und Silberpappel sowie die Graupappel bevorzugen gut mit Wasser versorgte Standorte mit hohem Nährstoffangebot. Sie sind häufig in Auwäldern und an Flussufern zu finden. Aufgrund dieser Standort-Präferenzen sind diese Arten in Tiroler Wäldern nur selten anzutreffen. Der Anteil aller Pappelarten am Holzvorrat in Tirol beträgt laut der Österreichischen Waldinventur nur 0,6%. Es wäre also durchaus Potenzial zur weiteren Verbreitung der Pappeln vorhanden.
Schnell wachsende Zitterpappel
Neben den klassisch in Tälern und tiefen Lagen vertretenen Arten gibt es auch noch eine Art, die sich nahezu überall durchkämpft. Die Zitterpappel steigt in den Nordalpen bis auf 1.300 Meter und besiedelt trockene Sandstandorte bis zeitweise überschwemmte Tonböden. Ihrem Namen verdankt sie dem seitlich abgeflachten Blattstiel, der bewirkt, dass die Blätter beim leisesten Windhauch hin und her flattern. Am besten wächst die Zitterpappel auf frischen, nährstoffreichen und lehmigen Sandböden. Aufgrund der Konkurrenzstärke anderer Baumarten wird sie meist auf Pionierstandorte abgedrängt. Im Wald verjüngt sie sich fast immer durch Naturverjüngung. Gerade an südexponierten Waldrändern trägt sie zu reizvollen natürlich gewachsenen Übergangslebensräumen bei die einen wertvollen Beitrag zur
Biodiversität leisten.
Ideal für Kurzumtriebsflächen
Vielleicht etwas weniger bekannt ist dass die Zitterpappel auch für die Anlage von Kurzumtriebsflächen genutzt werden kann. Dafür kommen grundsätzlich alle Pappelarten und Kreuzungen in Frage. Aufgrund der Standortgegebenheiten sind in Tirol jedoch für die maximierten Wuchsleistungen eines Pappelklons kaum geeignete Flächen vorhanden bzw. werden diese für andere Kulturen genutzt. Auf weniger guten Standorten und in Randlagen wäre es deshalb wert, den Einsatz der Zitterpappel zu prüfen.
Die Anlage einer Kurzumtriebsfläche kann sowohl auf Waldboden als auch auf bisher landwirtschaftlich genutzten oder stillgelegten Flächen erfolgen. Wenn der Inhaber einer Kurzumtriebsfläche nicht möchte, dass diese zu Wald wird, hat er die beabsichtigte Betriebsform binnen zehn Jahren der Behörde zu melden. Erfolgt die Meldung nicht und liegen die Voraussetzungen für eine Neuwaldung vor, wird die Fläche zu Wald. Die maximale Umtriebszeit für derartige Flächen beträgt 30 Jahre. Auch Waldflächen können mit schnell wachsenden Holzgewächsen wie der Zitterpappel genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Hiebsunreife für Pappeln mit zehn Jahren festgesetzt wurde. Das bedeutet, dass die Bäume mindestens zehn Jahre am Standort wachsen müssen, bevor sie geerntet werden dürfen. Kürzere Umtriebszeiten werden nur bei Weiden und extrem raschwüchsigen Pappelarten auf sehr guten Standorten empfohlen und sind auf Waldboden nicht möglich. Weiter zu beachten ist, dass auf Waldboden die Pflicht zur rechtzeitigen Wiederbewaldung besteht. Das bedeutet, die Baumart muss für den Standort geeignet sein, sodass die Pflanzen gut wachsen und keine erkennbare Gefährdung der weiteren Entwicklung vorliegt.
Die Anlage einer Kurzumtriebsfläche kann sowohl auf Waldboden als auch auf bisher landwirtschaftlich genutzten oder stillgelegten Flächen erfolgen. Wenn der Inhaber einer Kurzumtriebsfläche nicht möchte, dass diese zu Wald wird, hat er die beabsichtigte Betriebsform binnen zehn Jahren der Behörde zu melden. Erfolgt die Meldung nicht und liegen die Voraussetzungen für eine Neuwaldung vor, wird die Fläche zu Wald. Die maximale Umtriebszeit für derartige Flächen beträgt 30 Jahre. Auch Waldflächen können mit schnell wachsenden Holzgewächsen wie der Zitterpappel genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Hiebsunreife für Pappeln mit zehn Jahren festgesetzt wurde. Das bedeutet, dass die Bäume mindestens zehn Jahre am Standort wachsen müssen, bevor sie geerntet werden dürfen. Kürzere Umtriebszeiten werden nur bei Weiden und extrem raschwüchsigen Pappelarten auf sehr guten Standorten empfohlen und sind auf Waldboden nicht möglich. Weiter zu beachten ist, dass auf Waldboden die Pflicht zur rechtzeitigen Wiederbewaldung besteht. Das bedeutet, die Baumart muss für den Standort geeignet sein, sodass die Pflanzen gut wachsen und keine erkennbare Gefährdung der weiteren Entwicklung vorliegt.
Broschüre "Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsflächen"
Das Kooperationsabkommen Forst Platte Papier hat eine Broschüre zum Thema "Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsflächen" herausgegeben. Die Broschüre steht auf www.forstholzpapier.at zum Download bereit. Alternativ kann die Broschüre auch kostenlos beim Forstreferat der Landwirtschaftskammer unter Tel. 05 92 92-1211 bezogen werden.
Das Kooperationsabkommen Forst Platte Papier hat eine Broschüre zum Thema "Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsflächen" herausgegeben. Die Broschüre steht auf www.forstholzpapier.at zum Download bereit. Alternativ kann die Broschüre auch kostenlos beim Forstreferat der Landwirtschaftskammer unter Tel. 05 92 92-1211 bezogen werden.