Wie schon in der Broschüre Datenschutzrecht unter Punkt 4. dargestellt, benötigt man mit dem Auftragsverarbeiter eine Vereinbarung über diese Auftragsverarbeitung.
Wir stellen Ihnen im Anhang ein Muster zur Verfügung, welches als Hilfestellung für die Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung verwendet werden kann.