Außergewöhnlicher Anpassungsbeihilfe für geschützten Anbau ausbezahlt
Die “außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ ist eine Beihilfe der Europäischen Union um die hohen Energie- und Produktionskosten etwas abzufedern. Die nationale Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes. Antragslos berechtigt waren unter anderem die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen, Pilzproduktion, Microgreens und Algen - jeweils in geschütztem Anbau. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: “Die Auszahlung erfolgt mit dem heutigen Tag automatisch und großteils ohne zusätzlichen Antrag. Die Grundlage ergibt sich aus der bestehenden Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser“.