09.09.2020 |
von Tamara Hettlinger
Anträge auf Investitionsprämie müssen bis zum 28.2.2021 bei der aws stellen!
Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.
Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20.1.2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung.
Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.
Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.
Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.
Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.
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Die COVID-19-Investitionsprämie steht allen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich und damit auch allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Auch steuerlich pauschalierte Betriebe sind anspruchsberechtigt. Damit soll die Realisierung von notwendigen und zukunftsfähigen Investitionen unterstützt werden.
Die Prämie kann zusätzlich zu bestehenden Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, andere Förderungen reduzieren den Zuschuss nicht. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
Die Prämie kann zusätzlich zu bestehenden Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, andere Förderungen reduzieren den Zuschuss nicht. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
Eckpunkte und Details der COVID-19 Investitionsprämie:
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschüssen für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
- Die Höhe des Zuschusses liegt grundsätzlich bei 7 % der förderfähigen Investitionen, für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit erhöht sich der Zuschuss auf 14%.
- Die Antragstellung ist zwischen dem bis 28.02.2021 möglich.
- Der Investitionsbeginn muss vor dem 01.03.2021 liegen; Inbetriebnahme und Zahlung bis längstens 28.02.2022, für Investitionen über 20 Mio. Euro bis längstens 28.02.2024
- Die Abrechnung muss bis spätestens 3 Monate nach letzter Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgen.
- Die Unter- und Obergrenzen des Investitionsvolumens liegen zwischen 5.000 und 50 Mio. Euro ohne USt pro Betrieb
Nicht förderfähig sind:
- So genannte „klimaschädliche“ Investitionen; darunter fallen u.a. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen (Traktoren werden zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gezählt und sind damit grundsätzlich förderbar)
- Aktivierte Eigenleistungen
- Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken.
- Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
- Finanzanlagen
- Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Kombination mit anderen Förderungen:
Die COVID-19 Investitionsprämie ist mit anderen Fördermaßnahmen
kombinierbar, insbesondere auch mit:
Weitere Informationen sind auf der Webseite der AWS zu finden (www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/) sowie unter folgender Hotline: +43 (1) 501 75-400 (Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr und Samstag: 08.00–15.00 Uhr)
- Investitionsförderungen aus dem Programm LE 14 – 20
- Agrarinvestitionskrediten (AIK)
- Umweltförderungen
- AWS-Überbrückungsgarantien
- Fixkostenzuschüsse
Weitere Informationen sind auf der Webseite der AWS zu finden (www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/) sowie unter folgender Hotline: +43 (1) 501 75-400 (Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr und Samstag: 08.00–15.00 Uhr)
Anhang: Schwerpunktthemen mit 14 % Fördersatz
Ökologisierung
- Wärmepumpen
- Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze
- Anschluss an Nah-/Fernwärme
- Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Energiesparen in Betrieben
- Klimatisierung und Kühlung
- Abwärmeauskopplung
- Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
- Innovative Nahwärmenetze
- Stromproduzierende Anlagen in Insellagen
- Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung
- Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
- Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
- Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbare Gase
- Investition zur Luftreinhaltung
- Kreislaufwirtschaft - Rohstoffmanagement
- Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle
- Kreislaufwirtschaft – Abfälle
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- Ökostromanlagen
- Forcierung der Elektromobilität
- Weitere alternative, fossil-freie Antriebe
- Radverkehr und Mobilitätsmanagement
- Investitionen zum primären Zwecke der Wassereinsparung
- Investitionen zum primären Zwecke des Schutzes der Biodiversität
Digitalisierung
- Hardware
- Neuanschaffung von Software
- Infrastruktur exklusive bauliche Maßnahmen
Gesundheits- und /LifeScience-Investitionen
- Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich.
- Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind
Antragsstellung
Online beim AWS vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 im AWS Fördermanager
www.aws.at/service/web-services/aws-foerdermanager/
Eine möglichst frühzeitige Registrierung und Antragstellung wird empfohlen!
www.aws.at/service/web-services/aws-foerdermanager/
Eine möglichst frühzeitige Registrierung und Antragstellung wird empfohlen!
Abrechnung
Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen (www.aws.at/service/web-services/aws-foerdermanager/).
Weitere Informationen
- Weitere Informationen (Richtlilnie, Anleitung zur Abrechnung, Infoblatt Antraganstellung etc.),
- Downloads und
- nähere Auskünft
oder in Ihrem zuständigen Bezirksreferat.