Almfutterflächen (Nutzungsart „L“), Flächen im geschützten Anbau auf Topf- oder Substratkultur (Nutzungsart „GA“) und Sonstige Flächen
Almfutterflächen (Nutzungsart „L“)
sind beweidete, mit Futterpflanzen bestandene Flächen einer im Almkataster eingetragenen Alm, die nicht vom Heimgut aus bewirtschaftet werden. In der Natur muss ein sichtbarer Bewirtschaftungsunterschied zwischen Dauergrünlandflächen und Almfutterflächen erkennbar oder eine deutliche Grenze vorhanden sein (Zaun, Steinmauer, natürliche Grenze).
Flächen im geschützten Anbau auf Topf- oder Substratkultur (Nutzungsart „GA“)
sind Flächen in befestigten Gewächshäusern mit Glas-, Folien- oder Kunststoffeindeckung sowie unbefestigte Folientunnel, in denen die Pflanzen in Substrat oder Topfkulturen kultiviert werden. Flächen im geschützten Anbau in natürlichem Boden sind Acker im Sinne dieser Sonderrichtlinie.
Sonstige Flächen
sind Flächen, auf denen zwischenzeitlich (maximal drei Jahre) keine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist, da diese vorübergehend anderweitig (z.B. als Holzlagerplatz, Abstellfläche etc.) genutzt werden.