Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
Förderfähigkeit von Flächen
Flächen sind nur dann förderfähig, wenn die festgelegten Mindestbewirtschaftungskriterien eingehalten werden; dabei kann es sich auch um bestimmte „stillgelegte“ Flächen – wie z.B. „Biodiversitätsflächen“ im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ – handeln.
Für folgende Flächen wird jedenfalls keine Prämie gewährt:
- Energieholz- sowie Reb- und Baumschulflächen.
- Flächen, die vorübergehend nicht aktiv für die landwirtschaftliche Produktion bewirtschaftet werden (z.B. „sonstige Ackerflächen“, „sonstige Grünlandflächen“,…).
- Flächen, die im Mehrfachantrag Flächen nicht für die jeweilige Maßnahme angegeben wurden oder falsch identifiziert sind.
- Flächen in Nationalparks, ausgenommen in der Maßnahme „Alpung und Behirtung“ und in der Maßnahme „Natura 2000 - Landwirtschaft“ oder wenn keine relevanten Bewirtschaftungsauflagen auf den Nationalparkflächen festgelegt sind.