25.06.2019 |
von Franz Strasser, ABL
Alarmanlagen bei Lüftungsanlagen in Schweineställen regelmäßig überprüfen!
Zur Absicherung der Produktion gehört ganz wesentlich auch eine funktionierende Alarmanlage, die den Ausfall der Stalllüfftung meldet. Einmal wöchentlich und unmittelbar nach einem Gewitter sollte eine Überprüfung der Anlage erfolgen. Denn indirekte Blitzschläge können durch Überspannungen elektronische Bauteile der in Haus und Hof verwendeten Geräte beschädigen, wie Lüftungssteuerung oder Stellmotore von Lüftungsklappen. Damit nicht durch deren Ausfall weitere Schäden entstehen, ist eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Alarmanlage unerlässlich.
Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass auch das Tierschutzgesetz das Vorhandensein und die regelmäßige Überprüfung einer Alarmanlage bei Ställen mit Zwangsentlüftung vorschreibt.
Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass auch das Tierschutzgesetz das Vorhandensein und die regelmäßige Überprüfung einer Alarmanlage bei Ställen mit Zwangsentlüftung vorschreibt.
Alarmanlage muss zuverlässig auslösen
Moderne Alarmanlagen sind mit der Lüftungssteuerung gekoppelt, die z.B. beim Überschreiten einer eingestellten Höchsttemperatur im Stall einen Alarmimpuls auslöst. Genauso muss beim Fallen des FI-Schalters oder der Sicherung die Anlage ansprechen.
Alarmanlagen sind mit einer externen Stromquelle (Akku) ausgestattet, durch die auch bei Stromausfall das Hupsignal ertönt. Diese Akkus haben aber nach bisheriger Erfahrung nur eine Lebensdauer von eineinhalb bis drei Jahren. Zahlreiche Schäden bei Lüftungsausfall haben ihre Ursache in mangelnder Überprüfung der Akkus der Alarmanlage.
In diesen Fällen hat die Alarmanlage zwar den Fehler erkannt (z.B. Übertemperatur durch Stromausfall oder Ausfall eines Ventilators), der kaputte Akku hatte aber keinen oder zu wenig Strom, um das Hupsignal laut und ausreichend lange auszulösen. Erfahrene Tierhalter koppeln die Alarmanlage auch zusätzlich mit einem Selbstwählgerät, welches einen Alarm an bestimmte Telefonnummern bzw. Mobiltelefone weiterleitet.
Eine Störungsmeldung der Fütterung oder der Heizung kann auch mit dem Selbstwählgerät verbunden werden. Diese zusätzliche Absicherung ist vor allem für die Landwirtsfamilie sehr beruhigend.
Weiters ist darauf zu achten, dass die Alarmanlage immer eingeschaltet ist.
Lästigen Fehlalarmen ist nur durch stetiges Anpassen der Auslösetemperaturen vorzubeugen (vor allem bei sommerlichen Temperaturen notwendig).
Alarmanlagen sind mit einer externen Stromquelle (Akku) ausgestattet, durch die auch bei Stromausfall das Hupsignal ertönt. Diese Akkus haben aber nach bisheriger Erfahrung nur eine Lebensdauer von eineinhalb bis drei Jahren. Zahlreiche Schäden bei Lüftungsausfall haben ihre Ursache in mangelnder Überprüfung der Akkus der Alarmanlage.
In diesen Fällen hat die Alarmanlage zwar den Fehler erkannt (z.B. Übertemperatur durch Stromausfall oder Ausfall eines Ventilators), der kaputte Akku hatte aber keinen oder zu wenig Strom, um das Hupsignal laut und ausreichend lange auszulösen. Erfahrene Tierhalter koppeln die Alarmanlage auch zusätzlich mit einem Selbstwählgerät, welches einen Alarm an bestimmte Telefonnummern bzw. Mobiltelefone weiterleitet.
Eine Störungsmeldung der Fütterung oder der Heizung kann auch mit dem Selbstwählgerät verbunden werden. Diese zusätzliche Absicherung ist vor allem für die Landwirtsfamilie sehr beruhigend.
Weiters ist darauf zu achten, dass die Alarmanlage immer eingeschaltet ist.
Lästigen Fehlalarmen ist nur durch stetiges Anpassen der Auslösetemperaturen vorzubeugen (vor allem bei sommerlichen Temperaturen notwendig).
WICHTIG: Wenn der Stall belegt ist, muss immer die Alarmanlage eingeschaltete sein!
Um Fehler beim Alarmsystem frühzeitig zu erkennen, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Kontrolle nach folgendem Muster durchzuführen:
1. Visuelle Kontrolle der Bereitschaftsanzeige (rote oder grüne Leuchte) am Alarmgerät (täglich) – d.h. das Gerät ist eingeschaltet
2. Betätigung der Testfunktion am Alarmgerät (wöchentlich)
3. Netzabschaltung (Schutzschalter): Alarm muss in ausreichender Lautstärke mit max. 25 Sec. Verzögerung über längere Zeit erfolgen (wöchentlich)
4. Kontrolle der korrekten Alarmauslösetemperaturen beim Lüftungssteuergerät oder Klimacomputer (wöchentlich)
Auch die beste Alarmtechnik kann einmal versagen und einen Lüftungsausfall nicht zeitgerecht melden.
Genau für diese Fälle sind aktive VLV-Ferkelring- und Mastbetriebe über eine Solidarhaftung abgesichert.
1. Visuelle Kontrolle der Bereitschaftsanzeige (rote oder grüne Leuchte) am Alarmgerät (täglich) – d.h. das Gerät ist eingeschaltet
2. Betätigung der Testfunktion am Alarmgerät (wöchentlich)
3. Netzabschaltung (Schutzschalter): Alarm muss in ausreichender Lautstärke mit max. 25 Sec. Verzögerung über längere Zeit erfolgen (wöchentlich)
4. Kontrolle der korrekten Alarmauslösetemperaturen beim Lüftungssteuergerät oder Klimacomputer (wöchentlich)
Auch die beste Alarmtechnik kann einmal versagen und einen Lüftungsausfall nicht zeitgerecht melden.
Genau für diese Fälle sind aktive VLV-Ferkelring- und Mastbetriebe über eine Solidarhaftung abgesichert.
Was fordert das bestehende Tierschutzgesetz?
TSchg.§ 18 Abs.5
Hängt das Wohlbefinden der Tiere von einer Lüftungsanlage ab, ist eine geeignete Ersatzvorrichtung vorzusehen, die bei Ausfall einen für die Erhaltung des Wohlbefindens der Tiere ausreichenden Luftaustausch gewährleistet (Fenster, Türen...); es ist ein Alarmsystem vorzusehen, das den Ausfall der Lüftungsanlage meldet. Das Alarmsystem ist regelmäßig zu überprüfen
Franz Strasser, ABL
Tel. 050 69 02 4853
E-Mail: franz.strasser@lk-ooe.at