26.03.2021 |
von Tamara Hettlinger
Aktuelles zum Betrieb in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Ab April: Zugang nur mehr mit negativem Corona-Test möglich!
Aufgrund der aktuellen Covid Situation und des Lockdowns in Ostösterreich ist es nötig, dass der Zugang zur Burgenländischen Landwirtschaftskammer und den Bezirksreferaten ausnahmslos weiterhin nur mit vorheriger Anmeldung und ab Gründonnerstag mit einem NEGATIVEN CORONA-TEST gestattet ist.
Dieser Test darf NICHT älter als 2 Tage sein. Dabei muss es sich um einen Test einer offiziellen Teststation (BITZ, Gemeindetestzentren oder Apotheken) handeln.
Zum Schutz unserer Kunden und der Mitarbeiter wird nachdrücklich daran erinnert, dass in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer weiterhin die geltenden Hygiene-Maßnahmen (FFP2 Masken, 2 m Abstand, Händedesinfektion…) strikt einzuhalten sind und kein Zutritt für Kranke oder in Quarantäne befindlichen bzw. K1 Personen gestattet ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch die Angestellten der Burgenländischen Landwirtschaftskammer laufenden getestet werden. Lediglich negativ getestete Personen dürfen die Landwirtschaftskammer betreten. Diese Regelung gilt, solange die Covid-Situation eine Gefahr für den Dienstbetrieb der Landwirtschaftskammer und damit der Serviceleistung für unsere Mitglieder darstellt.
Wir ersuchen Sie nach Möglichkeit auch alternative Kommunikationsformen (Telefon, E-Mail, ..) zu nutzen.
Wir ersuchen Sie nach Möglichkeit auch alternative Kommunikationsformen (Telefon, E-Mail, ..) zu nutzen.