01.12.2020 |
von Tamara Hettlinger
Aktuelles von der Grenze zu Ungarn!
Die Einreise nach Ungarn ist folgenden Personenkreis ohne Einschränkungen erlaubt (keine Quarantäne, keine Testpflicht):
- Geschäftsreisen zwischen Unternehmen eines Konzerns
- Geschäftsreisende, die zum Zweck ihrer wirtschaftlichen bzw. geschäftlichen Tätigkeit reisen und dies nachweisen, ohne Kilometer- und Zeiteinschränkungen. Als Nachweis werden auch Arbeitgeberbestätigungen akzeptiert
- Pendler zwecks Arbeitsverrichtung aber ohne Nachweis einer Arbeitsbescheinigung dürfen innerhalb einer 30 km von der Staatsgrenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden die offenen Grenzübergänge zwischen Österreich und Ungarn nutzen
- Güterverkehr
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen bzw. offizielle Dienstreisen
- Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von 6 Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren
Laut dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) wurden an sämtlichen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen mit 1. September eingeführt. Der Berufspendlerverkehr konnte aber aufrecht erhalten werden.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammer mit der Landespolizeidirektion und laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministern und den ungarischen Behörden konnte erreicht werden, dass am 5. September die Grenzübergänge Rechnitz, Eberau, Lutzmannsburg und Neumarkt a. d. Raab geöffnet werden.
„Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit den Ministern, der Polizei und den ungarischen Behörden. Diese zusätzlichen Grenzübergänge sind enorm wichtig für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Felder und für die Pendler. Durch die Öffnung dieser Grenzübergänge werden weite Umwege eingespart“, so LWK-Präsident Nikolaus Berlakovich.
Folgende Grenzübergänge sind von ungarischer Seite geöffnet
- Heiligenkreuz I – Straße – Rábafüzes: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr
- Schachendorf – Bucsu: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
- Rattersdorf – Köszeg: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
- Deutschkreutz – Kophaza: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
- Klingenbach – Sopron: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr
- St. Margarethen – Fertörákos (Sopronpuszta): 05:00 – 19:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Pamhagen – Fertöd: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Andau – Jánossomorja: 05:00 – 21:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Nickelsdorf I – Autobahn – Hegyeshalom: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr (Transit)
- Nickelsdorf II PB71 Bundesstraße – Hegyeshalom KII: 05:00 – 23:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Rechnitz – Bozsok: 05:00 – 20:00 bilateraler Personenverkehr
- Eberau – Szentpéterfa: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Lutzmannsburg – Szira: 06:00 – 18:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Neumark/Raab – Alsószölnök: 07:00 – 19:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Heiligenbrunn – Pinkamindszent-Strém: 05:00 – 08:00 Uhr sowie 13:00 – 17:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
- Bildein – Pórnoapáti: 06:00 bis 19:00 Uhr für bilateralen Personenverkehr
- Schattendorf-Ágfalva: 08:00 – 10:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr für bilateralen Personenverkehr