Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 11/2022

Wintergerste
Viele Wintergersten spitzen bereits mit den Grannen. Bei einigen sieht man die Ähre. Allgemein ist der Duck mit Krankheiten noch relativ gering, die Niederschläge der letzten Tage haben jedoch die Infektionsgefahr erhöht. In früh gesäten Beständen mit hoher Bestandesdichte und guter Nährstoffversorgung wurden bereits ein erster Krankheitsbefall beobachtet (vereinzelt Netzflecken, erste Zwergrostpusteln und bei anfälligen Sorten auch Rhynchosporium Flecken). Wurden die Bekämpfungsschwellen überschritten, so soll bei beginnendem Grannenspitzen mit einer Behandlung nicht mehr zugewartet werden.
Individuell kann man seinen Bestand auch selbst beurteilen, man nimmt 30 Pflanzen und bonitiert die einzelnen Krankheiten. Die Bekämpfungsschwelle bei aktuellem Mehltaubefall mit weißen, abwischbaren Pusteln besteht bei 50% Befallshäufigkeit auf den obersten Blättern (ab ES 39 auf F-3 oder F-2 beurteilen, das sind das dritte und das vierte Blatt von oben).
Bei gitterartigen Netzflecken ist die Grenze 20% Befallshäufigkeit, bei kleinen rostroten Zwergrostpusteln 30% Befallshäufigkeit auf den Blättern des Haupttriebes. Für Ramularia Sprenkelkrankheit gibt es leider noch keine Bekämpfungsschwelle.
Ist der Krankheitsdruck noch gering, soll die Behandlung bei geschobenen Grannen aber spätestens bis in die freistehende Ähre durchgeführt werden. Unsere Hauptkrankheit war bisher Ramularia, diese tritt nach Niederschlägen und nachfolgend strahlungsintensiver Witterung stärker auf. Zum Einsatz gelangen können bekannte Carboxamidkombinationen (Ascra Xpro, Elatus Era, Gigant, Input Xpro, Revytrex, Variano Xpro) gemischt mit 1,5 l/ha Folpan 500 SC. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der letzten Aussendung.
Individuell kann man seinen Bestand auch selbst beurteilen, man nimmt 30 Pflanzen und bonitiert die einzelnen Krankheiten. Die Bekämpfungsschwelle bei aktuellem Mehltaubefall mit weißen, abwischbaren Pusteln besteht bei 50% Befallshäufigkeit auf den obersten Blättern (ab ES 39 auf F-3 oder F-2 beurteilen, das sind das dritte und das vierte Blatt von oben).
Bei gitterartigen Netzflecken ist die Grenze 20% Befallshäufigkeit, bei kleinen rostroten Zwergrostpusteln 30% Befallshäufigkeit auf den Blättern des Haupttriebes. Für Ramularia Sprenkelkrankheit gibt es leider noch keine Bekämpfungsschwelle.
Ist der Krankheitsdruck noch gering, soll die Behandlung bei geschobenen Grannen aber spätestens bis in die freistehende Ähre durchgeführt werden. Unsere Hauptkrankheit war bisher Ramularia, diese tritt nach Niederschlägen und nachfolgend strahlungsintensiver Witterung stärker auf. Zum Einsatz gelangen können bekannte Carboxamidkombinationen (Ascra Xpro, Elatus Era, Gigant, Input Xpro, Revytrex, Variano Xpro) gemischt mit 1,5 l/ha Folpan 500 SC. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der letzten Aussendung.

Über die Infektionsereignisse gibt auch der Warndienst (www.warndienst.at) Auskunft.
Ein Herbizideinsatz kann mit zugelassenen Produkten nur bis zum Fahnenblattstadium durchgeführt werden, der Wachstumsreglereinsatz ist je nach Produkt bis zum ES 49 Grannenspitzen möglich. Es darf kein Spritznebel auf die Ähre kommen.
Winterweizen
Optisch sind die Bestände noch relativ gesund. Die Witterung der letzten Tage war regional je nach Niederschlag geeignet für Infektionen durch Septoria und andere Krankheiten. Am 9. Mai erfolgt die nächste Warndienstbonitur inkl. Laboranalyse (Ergebnis 11. Mai abends). In manchen Beständen findet man gelbe Blattspitzen, die in weiterer Folge verbräunen. Sind auf den Flecken keine schwarzen Punkte von S. tritici oder perlenschnurrartig angeordnete Pusteln von Gelbrost feststellbar, so handelt es sich um teilweise sortenbedingte Stresssymptome.

In Triticale wurde auf einem Standort bei der Sorte Tribonus Gelbrostbefall festgestellt, es ist daher ratsam auch im Weizen und Dinkel die Bestände zu kontrollieren. Findet man auf mehr als 30% der Pflanzen Gelbrostsymptome bzw. gibt es ein nesterweises Auftreten, so kann z.B. mit tebuconazolhältigen Produkten (1,0 l/ha Folicur/ Tebusha 25 EW/Tebu Super/Mystic 250 EC/Pronto Plus) oder metconazolhältigen Produkten (1,0 l/ha Caramba/Sirena) eine Behandlung durchgeführt werden.
Über die aktuellen Befallsbedingungen gibt auch der Warndienst (www.warndienst.at) Auskunft.
Über die aktuellen Befallsbedingungen gibt auch der Warndienst (www.warndienst.at) Auskunft.
Die Empfehlungen zum Wachstumsreglereinsatz entnehmen Sie bitte der letzten Aussendung.
Mais
Wenn nach den Niederschlägen der Bestand gut durchfeuchtet ist, kann ein geplanter Einsatz von Adengo (0,44 l/ha) bereits durchgeführt werden. Sind noch große Stöcke von Ausfallgetreide oder auch Quecke vorhanden, so können bis fünf Tage nach der Saat für diese Anwendung zugelassene glyphosathältige Produkte (ca. 700 - 800 g/ha Wirkstoff) beigemengt werden. Anbei finden Sie eine Tabelle über den Zulassungsstand der einzelnen Glyphosatprodukte. Der alleinige Einsatz von Adengo ist bis zum 3-Blattstadium möglich, am besten orientiert man sich jedoch an der Größe des Weißen Gänsefußes, dieser soll nicht mehr als zwei bis vier Blätter besitzen. Ist der Weiße Gänsefuß schon weiter entwickelt, kann 0,25 kg/ha Maisbanvel WG bei warmer, wüchsiger Witterung beigemengt werden.

Auf vielen Mulchsaatflächen findet man trotz Bodenbearbeitung noch Stöcke von Ausfallgetreide und anderen Gräsern, sowie Reste von nicht abgefrosteten Zwischenfrüchten. Innerhalb von fünf Tagen nach der Saat sind wie oben erwähnt noch zugelassene glyphosathältige Produkte einsetzbar. Ist das nicht mehr möglich, muss vor allem bei Gräserstöcken ab Auflauf der anderen Unkräuter relativ rasch mit gräserwirksamen Sulfonylharnstoffen gearbeitet werden.
Sojabohne
Der Einsatz von Vorauflaufprodukten ist je nach Zulassung 3 - 5 Tage nach der Saat möglich. Der Keimling darf die Erde noch nicht angehoben haben und es darf kein Spritznebel zum Keimling gelangen.
Details zur Behandlung entnehmen Sie bitte der Aussendung Nr. 09/2022.
Es darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass Pulsar 40 heuer nur einmal eingesetzt werden darf und keine Splitting-Applikation mehr möglich ist. Diese kann nur mit Pulsar Plus (2x 0,8 l/ha). Es ist auch nicht möglich Pulsar 40 gefolgt von Pulsar Plus anzuwenden, da Pulsar 40 die Auflage besitzt, dass im selben Jahr kein zusätzlicher Einsatz eines imazamoxhältigen Produktes erfolgen darf. Sowohl Pulsar Plus als auch Pulsar 40 dürfen nur einmal innerhalb von drei Jahren auf derselben Fläche eingesetzt werden.
Details zur Behandlung entnehmen Sie bitte der Aussendung Nr. 09/2022.
Es darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass Pulsar 40 heuer nur einmal eingesetzt werden darf und keine Splitting-Applikation mehr möglich ist. Diese kann nur mit Pulsar Plus (2x 0,8 l/ha). Es ist auch nicht möglich Pulsar 40 gefolgt von Pulsar Plus anzuwenden, da Pulsar 40 die Auflage besitzt, dass im selben Jahr kein zusätzlicher Einsatz eines imazamoxhältigen Produktes erfolgen darf. Sowohl Pulsar Plus als auch Pulsar 40 dürfen nur einmal innerhalb von drei Jahren auf derselben Fläche eingesetzt werden.