19.12.2019 |
von Rudlstorfer Stefan, ABL
Aktuelle Infos zu den Anpassungen im Bio-Bereich 2020
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In der Zwischenzeit ist nun das offizielle Antwortschreiben der Kommission eingelangt, welches weitere Klarstellungen mit sich bringt. Einige Fragen bleiben aber nach wie vor offen, speziell betreffend die Umsetzung ab 2021.
Folgende Punkte müssen bereits als gesichert angenommen werden:
- Ausgewählte Eingriffe an Bio-Tieren können auch in Zukunft durchgeführt werden. Wie bereits informiert wurde, braucht es für diese jedoch ab 2020 eine vorhergehende Genehmigung. Infos zur Antragsstellung sowie den Antragsformularen sind hier zu finden: Antragsstellung für Eingriffe an Bio-Tieren
Für 2020 gelten zur Umsetzung der Weidehaltung folgende Mindestanforderungen:
- Jeder RGVE-haltende Bio-Betrieb muss mindestens 1 RGVE/ha weidefähige Fläche oder zumindest 50% der RGVE weiden. Als weidefähige Fläche gelten Grünlandflächen abzüglich staunasse Grünlandböden, Flächen steiler als 25% (gilt für Rinder und Pferde), Naturschutzflächen mit behördlichen Weideverboten, Feldstücke < 0,2 ha und Flächen, welche von anderen zertifizierten Tierarten im erforderlichen Ausmaß bestoßen werden (z.B. Geflügelauslauf). Andererseits müssen 20% der Ackerfläche als weidefähige Fläche hinzugerechnet werden.
- Bis 30. Juni 2020 muss jeder Betrieb einen Weideplan erstellen und die Weidehaltung am Betrieb dokumentieren. Weitere Infos zur Erstellung eines solchen Plans werden folgen.
- Eine 100%-Überdachung von Auslaufflächen für Jungtiere (Kälber, Lämmer und Kitze) ist ab 2020 nicht mehr möglich.
Die genauen Festlegungen für das Jahr 2021 betreffend die Weidehaltung, Überdachung des Auslaufes, etc. sind noch nicht abschließend geklärt und müssen noch weiter mit der Europäischen Kommission besprochen werden. Eine Veröffentlichung der Anforderungen ab 2021 soll so zeitnah wie möglich erfolgen.
Die Kurzinfo zur schriftlichen Rückmeldung der Kommission liegt als Dokument bei. Des Weiteren gibt es eine überarbeitete Version zu häufig gestellte Fragen rund um das Thema "EU Bio-Audit". Hier geht’s zu den FAQ´s: Notwendige Anpassungen in der Bio-Tierhaltung - FAQ´s