Aktuelle Information Gastronomie, Tourismus- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungsbranche
Am 3. November 2020 trat ein umfangreiches Betretungsverbot für Gastronomie,
Tourismus- und Freizeitbetriebe sowie die gesamte Veranstalterbranche in Kraft.
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen zusätzliche, schärfere Maßnahmen gesetzt werden, die in einer neuen „COVID-19- Notsituationsverordnung“ vorbereitet wurden und demnächst vom Gesundheitsminister erlassen werden. Die Maßnahmen orientieren sich stark an den Regelungen des ersten „Lockdowns“ im Frühjahr.
Ab Dienstag den 17. November 2020 (0:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, den 0 6. Dezember 2020 (24:00 Uhr) treten verschärfte Maßnahmen in Kraft. Wichtigstes Ziel ist, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die verschärften Maßnahmen enthalten folgende Neuerungen:
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen zusätzliche, schärfere Maßnahmen gesetzt werden, die in einer neuen „COVID-19- Notsituationsverordnung“ vorbereitet wurden und demnächst vom Gesundheitsminister erlassen werden. Die Maßnahmen orientieren sich stark an den Regelungen des ersten „Lockdowns“ im Frühjahr.
Ab Dienstag den 17. November 2020 (0:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, den 0 6. Dezember 2020 (24:00 Uhr) treten verschärfte Maßnahmen in Kraft. Wichtigstes Ziel ist, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die verschärften Maßnahmen enthalten folgende Neuerungen:
Gastronomie:
- Abholung von Speisen und Getränken ist nur mehr zwischen 06:00 und 19:00 Uhr zulässig.
- Die Speisen und Getränke dürfen explizit nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden.
- Lieferservices sind weiterhin zulässig
Beherbergung:
Die Ausnahme vom Betretungsverbot für berufliche Gründe gilt nur
mehr aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.
Freizeitbetriebe und Veranstalterbranche:
- Bauernmärkte als Lebensmittelversorger und Märkte im Freien können weiterhin unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben
- Ausgenommen sind Gelegenheitsmärkte wie Weihnachtsmärkte, die untersagt sind.
- Die bestehenden Betretungsverbote werden insgesamt bis einschließlich 0 6. Dezember 2020 verlängert.
Diese und alle weiteren Informationen sind wie gewohnt ehestmöglich unter
www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.
Für nähere Informationen steht Ihnen die Burgenländische Landwirtschaftskammer Abt. IV
unter Tel.: 02682/702-400 (Bereich: Direktvermarktung: Ing. Friederike Schmitl)
bzw. "Urlaub am Bauernhof" Tel.: 02682/702-410 ( Sarah Unger Bakk. techn.)
zur Verfügung.
unter Tel.: 02682/702-400 (Bereich: Direktvermarktung: Ing. Friederike Schmitl)
bzw. "Urlaub am Bauernhof" Tel.: 02682/702-410 ( Sarah Unger Bakk. techn.)
zur Verfügung.