Akkordierte Vorgehensweise im Zuge des Räucherns im Obst- und Weingarten als Maßnahme des Frostschutzes im Burgenland

Da diese Methode zur Prävention von Spätfrostschäden an Rebstöcken, momentan in der Praxis am Gängigsten ist, wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen der Bgld. Landesregierung ein Leitfaden ausgearbeitet, nachdem im Falle einer (angedachten) Räuchermaßnahme zum Frostschutz vorgegangen werden soll.
Dieser wurde im Jahr 2018 auf dem Postweg an alle Burgenländischen Weinbauvereinsobfrauen & -männer versendet.
Dieser wurde im Jahr 2018 auf dem Postweg an alle Burgenländischen Weinbauvereinsobfrauen & -männer versendet.
Rechtzeitig Vorkehrungen treffen
Wichtig ist, dass bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, wie etwa die Erstellung eines Ortsplanes, auf dem frostgefährdete Lagen sowie Punkte, auf denen möglicherweise Strohballen zu positionieren sind, eingezeichnet werden. Daraus resultiert dann auch ein etwaiger Bedarf an z.B. Verkehrszeichen, welche zum Schutz aller VerkehrsteilnehmerInnen in jenem Verkehrsbereich, in welchem eine mögliche Beeinträchtigung der Sicht durch das Räuchern auftreten kann, aufzustellen sind.
Verkehrszeichen
Es sollte rechtzeitig sichergestellt werden, dass bei Bedarf ausreichende Stückzahlen des Verkehrszeichens "Andere Gefahren" in Kombination mit der Zusatztafel "Räucherarbeiten Sichtbehinderung“ sowie einem gelben Blinklicht (Baustellenleuchte gelb), da die Verkehrszeichen bei Sichtbehinderungen schwer ersichtlich sind, zur Verfügung stehen. Zusatztafeln sind laut StVO § 54 Abs. 3 rechteckige, weiße Verkehrszeichen und dürfen das darüber befindliche Verkehrszeichen seitlich nicht überragen.
Außerdem müssen bei einer angedachten Räuchermaßnahme die Ortsfeuerwehr und gleichzeitig die Gemeinde informiert werden, um bekanntzugeben, dass ein mögliches Frostereignis bevorsteht und wann und wo Strohballen angezündet werden sollen. Zusätzlich sollte genau dokumentiert werden, wer wann wo Verkehrszeichen bzw. Strohballen positioniert, Strohballen entzündet und beaufsichtigt bzw. Verkehrszeichen wieder entfernt.
Die vollständigen Informationen sind dem Leitfaden zu entnehmen.
Im Sinne eines geregelten Ablaufes, wird darum ersucht, sich an den Leitfaden zu halten und dementsprechend mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Dies soll ebenso zu einer positiveren Wahrnehmung der Maßnahme in der Bevölkerung beitragen, was sich nachhaltig positiv auf die Wahrnehmung der Weinwirtschaft auswirken kann.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bereits an alternativen Maßnahmen zur Prävention von Spätfrostschäden geforscht wird.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bereits an alternativen Maßnahmen zur Prävention von Spätfrostschäden geforscht wird.