Afrikanische Schweinepest!
Schweinehalter würden bei einem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) von hohen wirtschaftlichen Verlusten bedroht sein und müssen in "Seuchenzonen“ mit strikten Handelsbeschränkungen rechnen. Die Verbringung von Schweinen in eine oder aus einer Seuchenzone wird im Seuchenfall nur eingeschränkt möglich sein.
Eine Verbringung von Tieren aus einem Betrieb wird nur unter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und amtlicher Überprüfung der Betriebe möglich sein!
Schweinehalter haben vorab verschiedene Möglichkeiten, um sich auf den schlechtesten Fall (Auftreten der ASP in Österreich bzw. Grenznähe) vorzubereiten:
1.) den Betrieb anhand von Checklisten selbst überprüfen,
2.) eine kostenlose Beratung durch die Landwirtschaftskammer Burgenland; Abteilung Tierzucht; oder Tiergesundheitsdienst Burgenland in Anspruch zu nehmen oder auch
3) eine kostenlose amtliche ASP-Biosicherheitskontrolle.
Sowohl bei der Beratung als auch bei der amtlichen ASP-Biosicherheitskontrolle werden die Biosicherheitsmaßnahmen anhand vom "Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich“ gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 406/2016 überprüft.
Der Betrieb bekommt Informationen, ob alle Punkte erfüllt sind oder Nachbesserungen notwendig wären. Bei Mängeln hinsichtlich der Biosicherheit wird es von amtlicher Seite ausreichend lange Fristen für deren Behebung geben.
1.) den Betrieb anhand von Checklisten selbst überprüfen,
2.) eine kostenlose Beratung durch die Landwirtschaftskammer Burgenland; Abteilung Tierzucht; oder Tiergesundheitsdienst Burgenland in Anspruch zu nehmen oder auch
3) eine kostenlose amtliche ASP-Biosicherheitskontrolle.
Sowohl bei der Beratung als auch bei der amtlichen ASP-Biosicherheitskontrolle werden die Biosicherheitsmaßnahmen anhand vom "Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich“ gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 406/2016 überprüft.
Der Betrieb bekommt Informationen, ob alle Punkte erfüllt sind oder Nachbesserungen notwendig wären. Bei Mängeln hinsichtlich der Biosicherheit wird es von amtlicher Seite ausreichend lange Fristen für deren Behebung geben.
Wichtig zu wissen ist, dass im Seuchenfall die Übergangsfristen, die hinsichtlich baulicher Anforderungen gemäß Schweinegesundheitsverordnung bestehen, nicht in Anspruch genommen werden können.
Betriebe mit einer bereits durchgeführten amtlichen ASP-Kontrolle haben im Seuchenfall den Vorteil, dass eine wesentliche Voraussetzung für das Verbringen von Schweinen bereits der Behörde vorliegt und die Wartezeit bis zum erstmaligen Verbringen aus der Seuchenzone entscheidend verkürzt werden kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes Burgenland oder direkt an Ing. Wolfgang Pleier (02682/702-506) für die Beratung durch die Landwirtschaftskammer.
Als weiterführende Unterlagen können (Zusendung per Mail möglich bzw. als Download hier im Anschluss) verwendet werden:
1.) das "Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich",
2.) die LFI Broschüre "Biosicherheit Schwein" und
3.) die Checklisten für kleine Betriebe (maximal fünf Sauenplätze und/oder 30 Mastplätze), große Betriebe und Freilandhaltungen.
Als weiterführende Unterlagen können (Zusendung per Mail möglich bzw. als Download hier im Anschluss) verwendet werden:
1.) das "Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich",
2.) die LFI Broschüre "Biosicherheit Schwein" und
3.) die Checklisten für kleine Betriebe (maximal fünf Sauenplätze und/oder 30 Mastplätze), große Betriebe und Freilandhaltungen.
Für Fragen stehen zur Verfügung:
Tiergesundheitsdienst Burgenland
GF Dr. Claudine Mramor
7000 Eisenstadt, Ruster Straße 135
Tel: 02682/600-2475
Email: post.tgd@bgld.gv.at
homepage: www.burgenland.at/tgd
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Abt. V - Tierzucht
Ing. Wolfgang Pleier
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 702-500 | Fax: +43 2682 702-590
Email: tierzucht@lk-bgld.at
homepage: www.lk-bgld.at
GF Dr. Claudine Mramor
7000 Eisenstadt, Ruster Straße 135
Tel: 02682/600-2475
Email: post.tgd@bgld.gv.at
homepage: www.burgenland.at/tgd
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Abt. V - Tierzucht
Ing. Wolfgang Pleier
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 702-500 | Fax: +43 2682 702-590
Email: tierzucht@lk-bgld.at
homepage: www.lk-bgld.at