Ackerflächen (Nutzungsart Acker „A“)
Ackerflächen sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen verfügbare, aber brachliegende Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen befinden oder nicht.
Definitionen:
Als Kultur gilt die botanische Art einer Pflanze. Mischkulturen werden jener Kultur zugerechnet, die dem Hauptteil der Mischung entspricht.
Als Getreide gelten: Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen.
Nicht als Getreide gelten: Amaranth, Buchweizen, Einkorn, Emmer, Hirse, Kanariensaat, Quinoa, Sorghum und Sudangras.
Als Ackerfutterkulturen gelten: Energiegräser, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter.
Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Kulturen, die aufgrund ihrer Kulturartenführung bzw. aufgrund großer Reihenabstände von Bodenabtrag durch Wassererosion gefährdet sind (zB Mais, Zuckerrüben, Kartoffel, Soja, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Hirse, Gemüse und ähnliche Feldfrüchte sowie Erdbeeren). Nicht als erosionsgefährdet gelten jedenfalls Getreide, Gräser und Futterleguminosen.
Als Getreide gelten: Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen.
Nicht als Getreide gelten: Amaranth, Buchweizen, Einkorn, Emmer, Hirse, Kanariensaat, Quinoa, Sorghum und Sudangras.
Als Ackerfutterkulturen gelten: Energiegräser, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter.
Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Kulturen, die aufgrund ihrer Kulturartenführung bzw. aufgrund großer Reihenabstände von Bodenabtrag durch Wassererosion gefährdet sind (zB Mais, Zuckerrüben, Kartoffel, Soja, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Hirse, Gemüse und ähnliche Feldfrüchte sowie Erdbeeren). Nicht als erosionsgefährdet gelten jedenfalls Getreide, Gräser und Futterleguminosen.