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11.05.2022 | von Petra Doblmair

Acker-Biodiversitätsflächen am Biobetrieb

Mit dem Start des ÖPUL Programmes 2023 müssen auch Biobetriebe Biodiversitätsflächen anlegen.

02 0307 Stilllegung Ringelblume Malve... Nahaufnahme 46.jpg
© Bienenzentrum OÖ
Ab einer Ackerfläche von mehr als 2 ha sind auf zumindest 7% der Ackerflächen des Betriebes Biodiversitätsflächen anzulegen. Betriebe unter 10 ha Ackerfläche können die Verpflichtung auch mittels der Anlage von zusätzlichen Biodiversitätsflächen auf Grünland erfüllen.
Auf Feldstücken mit mehr als 5 ha sind am Feldstück Biodiversitätsflächen oder andere, für Biodiversitätsflächen anrechenbare Flächen von in Summe zumindest 15 a anzulegen. Diese Verpflichtung gilt erst ab 10 ha Ackerfläche.

Voraussetzungen für die Mischungen laut ÖPUL (vorbehaltlich der Genehmigung des Programmes!)

  • Neuansaat oder Einsaat einer geeigneten Saatgutmischung mit mind. 7 insektenblütigen Mischungspartnern aus zumindest 3 verschiedenen Pflanzenfamilien sowie max. 10% nicht insektenblütigen Mischungspartnern im Bestand oder Belassen von bestehenden Grünbrachen oder Biodiversitätsflächen, die zumindest seit dem Mehrfachantrag-Flächen 2020 durchgehend als Grünbrachen oder Biodiversitätsflächen beantragt und seither nicht umgebrochen wurden. Neueinsaaten in den Jahren 2021 und 2022 können anerkannt werden, wenn die Flächen als Biodiversitätsflächen beantragt und seither nicht umgebrochen wurden.
  • Eine Neuansaat hat bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen, Umbruch frühestens am 15. September des 2. Jahres. Im Falle des Anbaues einer Winterung oder Zwischenfrucht ist der Umbruch bereits nach dem 31. Juli des 2. Jahres möglich. Im Falle eines Umbruchs von Grünbrachen gilt bis 31. Dezember ein Nutzungsverbot auf diesen Flächen.
  • Mahd/Häckseln mindestens 1 x jedes zweite Jahr, maximal 2 x pro Jahr. Auf 75% der Biodiversitätsflächen frühestens am 01. August;
  • Verbringung des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt.
  • Keine Düngung vom 01. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Schlages als Biodiversitätsfläche im Mehrfachantrag-Flächen bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration der Flächen.
Achtung! Eine Kalkung wird im ÖPUL als Düngung gesehen!
  • Zulässig sind Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden dürfen.
  • Zuschlag für Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung: Zusätzlich und über die Anforderungen b bis f hinausgehend hat eine Anlage einer Biodiversitätsfläche mit mindestens 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien, ausschließlich aus der Artenliste gemäß Anhang C, zu erfolgen. Die Saatstärke hat mindestens 20 kg/ha zu betragen, der Anteil einer einzelnen Art in der Saatgutmischung darf fünf Gewichtsprozent nicht überschreiten. Für alle Mischungspartner muss die regionale Herkunft des Ausgangsmaterials nachgewiesen sein (REWISA, G-Zert oder vergleichbare Zertifizierung). Als regionales Herkunftsgebiet gilt eine biogeografische Region innerhalb von Österreich. Die Saatgutmenge und Zusammensetzung ist durch Saatgutetiketten und Bezugsrechnungen zu dokumentieren. Mahd mindestens 1 x jedes Jahr, maximal 2 x pro Jahr, Verbringung des Mähgutes, Häckseln ist nicht zulässig.

Weiters gilt:
Flächen aus den Maßnahmen "Naturschutz" sowie "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" sind anrechenbar, sofern es sich um Ackerstilllegungen handelt. Ebenso sind Mehrnutzenhecken anrechenbar, wenn hinsichtlich des krautigen Bereichs die Pflegeauflagen eingehalten werden. Begrünte Abflusswege in der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" sowie Auswaschungsgefährdete Ackerflächen im Rahmen der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind anrechenbar, sofern Pflege-/Nutzungsauflagen gemäß Bedingungen c und d erfüllt werden. Bracheflächen gemäß GLÖZ 8 bzw. Gewässerrandstreifen gemäß GLÖZ 4 sind für die Erreichung des geforderten Mindestprozentsatzes anrechenbar, wenn die Bedingungen für Biodiversitätsflächen eingehalten werden.

Was heißt "insektenblütig"?

Insektenblütig (=entomogam) ist eine Pflanze dann, wenn ihre Blüte auf eine Bestäubung durch Insekten ausgerichtet ist. Beispiele sind z.B. Phazelia, Buchweizen, Gelbklee,… Nicht dazu zählen z.B. Süßgräser wie Getreide oder auch das Italienische Raygras und der Wiesenschwingel.

Was ist eine Pflanzenfamilie?

Pflanzen, die gleiche Merkmale, wie zum Beispiel die Blütenform, aufweisen, sind oft miteinander verwandt. Nach verwandte Pflanzen fass man zu Gattungen zusammen, verwandte Gattungen zu Pflanzenfamilien. Beispiele für Pflanzenfamilien sind Leguminosen, Kreuzblütler, Doldenblütler,…

Weiterbildungsverpflichtung Biodiversität:

Bis spätestens 31. Dezember 2025 sind von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer unabhängig von der Vorqualifikation fachspezifische Kurse zu biodiversitätsrelevanten Themen im Mindestausmaß von drei Stunden aus dem Bildungsangebot eines vom BMLRT als geeignet anerkannten Bildungsanbieters zu absolvieren.

Vorschläge für Mischungen für Biodiversitätsflächen:

Die Saat

  • Bienentracht Pluss (Ansuchen erforderlich) 30 kg/ha
  • Blüh Mix Pluss (Ansuchen erforderlich) 20 kg/ha
  • Blüten Pluss (Ansuchen erforderlich) 20 kg/ha
  • Bio Lebensraum Pluss 20 kg/ha

Saatbau

  • Biodiversitätsmischung (auch biologisch erhältlich) 25-35 kg/ha

DSV

  • Nektar und Deckung 10-15 kg/ha (Ansuchen erforderlich)
  • Brandenburger Bienenweide 15 kg/ha (Ansuchen erforderlich)
  • Wildlife Perennial 10 kg/ha (Ansuchen erforderlich)

Hesa Saaten

  • Veitshöchheimer Bieneweide 15 kg/ha (Ansuchen erforderlich)
  • Bienenfreund WB 225 Wolffmischung 22 kg/ha (Ansuchen erforderlich)
  • HR 158 Biodiversitätsmischung neu 10-15 kg/ha (Ansuchen erforderlich)

Anlagetipps:

  • Bodenvorbereitung
Die Fläche sollte zuerst umgebrochen oder bearbeitet werden, damit der Bewuchs entfernt wird. Danach wird mit der Egge oder Kreiselegge ein feinkrümeliges Saatbett bereitet. Das sollte sich ca. zwei Wochen absetzen können.
  • Aussaat
Die Aussaat der Mischungen ist ab Ende April bis Mitte September möglich. Zum Keimen muss eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit vorhanden sein, gerade feine Samen dürfen nicht austrocknen! Das Saatgut sollte oberflächlich abgelegt und max. 0,5 cm tief eingearbeitet werden
Tipp: durch die oft sehr geringen Saatgutmengen kann das Saatgut mit Sand gestreckt werden.
  • Anwalzen
Durch ein Anwalzen wird der Bodenschluss hergestellt.
  • Pflege
Auf Ackerböden herrscht ein starker Konkurrenzdruck mit Unkräutern. Grundsätzlich wäre ein Pflegeschnitt mit Verbringen des Mähgutes nach 4 - 8 Wochen nach der Anlage sinnvoll, ist aber laut ÖPUL nicht zulässig. Hier ist eine Mahd/Häckseln mindestens 1 x jedes zweite Jahr, maximal 2 x pro Jahr erlaubt. Auf 75% der Biodiversitätsflächen darf das frühestens am 01. August geschehen (1/4 darf schon vor dem 01. August früher gemäht werden). Bleiben abgestorbene Stängel über den Winter stehen, bieten sie Insekten ein passendes Winterquartier.
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