Achtung: (Update: 06.04.2020): Automatische Verlängerung der Visa für Saisonarbeitskräfte und Info zu Unterkünften
Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.
Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.
Für Saisonarbeitskräfte, deren Beschäftigungsdauer verlängert wird, muss kein neues Visum ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des bestehenden Visums bleibt bis zum Ende der erteilten Beschäftigungsbewilligung aufrecht („automatische Verlängerung“.)
Die entsprechende Richtlinie wird nach Verlautbarung hier veröffentlicht werden.
Details hierzu finden Sie im Download!
Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.
Für Saisonarbeitskräfte, deren Beschäftigungsdauer verlängert wird, muss kein neues Visum ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des bestehenden Visums bleibt bis zum Ende der erteilten Beschäftigungsbewilligung aufrecht („automatische Verlängerung“.)
Die entsprechende Richtlinie wird nach Verlautbarung hier veröffentlicht werden.
Details hierzu finden Sie im Download!
Sie suchen eine Unterkunft für ihre Arbeitskräfte?
Betriebe, die eine Unterkunft für ausländischen Arbeitskräfte suchen, können passende Unterbringungsmöglichkeiten auf der Plattform https://openhotels.at/ finden.
Aufgrund der Corona-Krise ist eine Unterbringung von Personen für touristische Zwecke nicht mehr erlaubt. Es gilt jedoch eine Ausnahme für die Vermietung von Zimmern an Unternehmen, die eine Unterkunft für ihre Schlüsselarbeitskräfte suchen. Hier finden Sie Burgenländische Hotels, die ihre Unterkünfte vermieten: https://openhotels.at/participants?ANSWER=142832&view=organisation
Aufgrund der Corona-Krise ist eine Unterbringung von Personen für touristische Zwecke nicht mehr erlaubt. Es gilt jedoch eine Ausnahme für die Vermietung von Zimmern an Unternehmen, die eine Unterkunft für ihre Schlüsselarbeitskräfte suchen. Hier finden Sie Burgenländische Hotels, die ihre Unterkünfte vermieten: https://openhotels.at/participants?ANSWER=142832&view=organisation