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  1. LK Burgenland
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15.03.2021 | von DI Hubert Köppl
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Achtung auf Bienen bei der Pflanzenschutzarbeit

Bienen und andere bestäubende Insekten helfen durch ihre Blütenbesuche, den Ertrag bei vielen Kulturen abzusichern. Treten schädliche Insekten in einer Kultur auf, hat der Einsatz von Insektiziden strikt nach dem Schadschwellenprinzip zu erfolgen.

Diese gezielt gesetzten Pflanzenschutzmaßnahmen sichern dem Landwirt Ertrag und Qualität seiner Produkte und vermeiden Schäden an Bienen und anderen Bestäubern.

In diesem Spannungsfeld ist es notwendig, gegenseitig Verständnis füreinander zu entwickeln und im Gespräch zu bleiben. Im Brennpunkt stehen sicherlich die Behandlung von Raps aber auch andere Pflanzenschutzmaßnahmen in Kulturen, die von bestäubenden Insekten beflogen werden.

Behandlungen

Blütenbehandlungen werden in der Öffentlichkeit und insbesondere von den Imkern sehr kritisch gesehen. Es werden vereinzelt Rückstände von Insektiziden aber auch Fungiziden im Honig und im Blütenpollen gefunden. Deshalb wird empfohlen, Behandlungen gegen Schädlinge und Krankheiten vor Blühbeginn abzuschließen. Auch bei der Unkrautbekämpfung können vereinzelt blühende Unkräuter, die von Bienen und anderen Insekten beflogen werden (z.B. Hummeln auf Rote Taubnesseln), vorhanden sein. Auch wenn die Herbizide von der Zulassungsbehörde als nicht bienengefährlich eingestuft werden, wird empfohlen, diese Maßnahmen in Beständen mit blühenden Unkräutern außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.
 

Bienenflugzeiten

Bienen fliegen ab ca. 8 - 10 °C (Hummeln schon etwas früher). Die ersten Tätigkeiten sind die Suche von Wasser zur Brutpflege und Temperierung des Stockhaushaltes. Dann werden ab ca. 10°C ertragreiche Nektar- und Pollenquellen aufgesucht. Imker bieten ihren Bienen auch sogenannte Bienentränken in Stocknähe an, die die Wassersuche erleichtern. Natürlich kann man einer Biene nicht "vorschreiben“, wohin sie fliegen soll. Ihr Flugradius beträgt ca. 3 km, kann aber auch in Einzelfällen deutlich weiter sein. Wasserpfützen in Feldern sind manchmal auch attraktiv für Bienen, hier ist beim Pflanzenschutz Vorsicht geboten. Raps gibt beispielweise ab ca. 13 °C Nektar ab. Da sich die Biene an der Sonne und am Licht orientiert, wird der Flug nach Sonnenuntergang eingestellt ("bürgerliche Dämmerung“ - das Zeitunglesen wird im Freien schwierig).
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Bienen sind wertvolle Bestäuber für die Rapspflanze - der Imker erntet hochwertigen Honig. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl

Einstufungen der Insektizide

Die exakte Einstufung der einzelnen Produkte bezüglich Bienengefährdung muss dem Verpackungstext entnommen werden. Der Sicherheitshinweis Spe 8 kann verschiedene Bedeutungen haben - deshalb ist der Verpackungstext genau zu lesen.
 
Produkte mit der Auflage "Spe 8: Bienengefährlich!“ sind folgendermaßen gekennzeichnet:
  • Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen.
  • Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind.
  • Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden.
Diese Auflage besitzen unter anderem folgende Produkte: Avaunt, Coragen, Cymbigon Forte (Achtung - neue Einstufung im Vergleich zum Vorgängerprodukt Cymbigon), Fury 10 EW, Sindexar, SpinTor, Steward, Trebon 30 EC.
 
Die Auflage Spe 8: Bienengefährlich! kann aber auch noch zusätzlich durch folgenden Hinweis ergänzt sein:
  • Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23 Uhr erfolgen.
Folgende Produkte sind so gekennzeichnet:
Beispiele: Bulldock, Decis Forte, Delta Super, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Teppeki

Diese Auflage entspricht in etwa der früheren Einstufung als minderbienengefährlich, aktuell sind z.B. Sumi-Alpha oder Sumicidin Top noch so gekennzeichnet. Wird eine Behandlung nach 23 Uhr durchgeführt, so besteht die Gefahr, dass der Spritzfilm nicht mehr antrocknen kann und die ersten Bienen am Morgen noch diese Tropfen als Wasserquelle verwenden.
 
Für Bienen ungefährliche Pflanzenschutzmittel gibt es keine Beschränkungen, trotzdem sollten Behandlungen während der Bienenflugzeit bei blühenden Kulturen vermieden werden. Beispiele sind Mavrik Vita/Evure und Mospilan 20 SG. Findet man im Etikettentext keinen Hinweis auf Bienen, so ist das Produkt bienenungefährlich.

Laut Dr. Klaus Wallner (Universität Hohenheim) werden Bienen durch die Benetzung mit dem Spritznebel nicht in ihrer Flugfähigkeit beeinträchtigt. Solange die Biene Sammelgut mit in den Stock bringt, wird sie auch trotz eines anderen Körpergeruchs von den Wachbienen in den Stock gelassen. Sollten jedoch Verhaltensänderungen festgestellt werden, kann sie abgedrängt werden.

Besondere Vorsicht ist bei Mischungen von bienenungefährlichen Insektiziden wie Mavrik/Evure mit Fungiziden aus der Klasse der Ergosterol-Biosynthesehemmer, wie z.B. Folicur, Caramba, Prosaro, Propulse (siehe Tabelle) geboten. In Kombination werden diese Insektizide wieder "minderbienengefährlich“, deshalb müssen die Mischungen auf jeden Fall außerhalb der Bienenflugzeit bis spätestens 23 Uhr appliziert werden. Mospilan 20 SG bleibt weiterhin zugelassen, eine Mischung mit bestimmten Fungiziden wird laut deutscher Behörde ebenfalls als kritisch gesehen.
Mischungen von mehreren bienenungefährlichen Insektiziden sollen ebenfalls vermieden werden - negative Effekte auf Bienen können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb soll ein Einsatz solcher Mischungen in blühenden Kulturen oder in Kulturen, die von Bienen beflogen werden, unterbleiben. Auch Flüssigdünger wie Harnstoff, können, wenn Bienen direkt getroffen werden, deren Flügel verkleben und so die Flugfähigkeit deutlich herabsetzen - in blühenden Beständen sind auch deshalb Flüssigdüngemaßnahmen außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.

 
Allgemein ist zu sagen, dass man als Landwirt mit den Imkern Kontakt (aktuell nur telefonisch) halten soll, insbesondere dann, wenn im Bienenflugradius (bis zu 5 km und tw. mehr) Pflanzen angebaut werden, die den Bienen als Trachtquelle dienen.

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