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18.02.2021 | von DI Hubert Köppl
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Abdriftvermeidung bei der Pflanzenschutzarbeit

In den vergangenen Jahren gab es leider einige Abdriftschäden von Pflanzenschutzmitteln auf Nachbarflächen.

Bei starker Abdrift sind die Herbizidschäden meist optisch leicht erkennbar, bei thermischer Abdrift mit geringen Wirkstoffmengen stellt man meist erst bei Rückstandsuntersuchungen Belastungen fest. Vielfach wird diese Form der Abdrift unterschätzt. In den vergangenen Jahren gab es schon im Frühling teilweise extreme Temperaturen und die relative Luftfeuchtigkeit war sehr niedrig. Die Abdrift von anderen Produkten (z.B. Fungizide, Insektizide) ist aber nicht minder gefährlich. Vor allem bei Kulturen (z.B Erdbeeren, Kräuter), die relativ kurz nach der Behandlung von Nachbarflächen (z.B. Mais) geerntet werden, gab es Probleme.
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Bei Windgeschwindigkeit über 5 m/s darf kein Pflanzenschutz mehr durchgeführt werden. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl
Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen bei der Pflanzenschutzarbeit keine negativen Auswirkungen auf Nachbargrundstücke eintreten (oö. Bodenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der Pflanzenschutzarbeit sind deshalb alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, damit Abdrift vermieden wird.
 
Zur Abschätzung der Windgeschwindigkeiten ist die angeführte Tabelle hilfreich. Gemäß guter fachlicher Praxis dürfen Pflanzenschutzarbeiten ab Windgeschwindigkeiten über 5 m/s (das sind ca. 18 km/h) nicht mehr durchgeführt werden. Werden keine abdriftmindernden Düsen verwendet, so sind 3 m/s die Grenze. Entlang von kritischen Flächen wird empfohlen auch bei nur geringem Wind in deren Richtung die Ausbringung auf einen optimaleren Termin zu verlegen.
Abdriftmindernde Düsen produzieren Tropfen mit einem größeren volumetrischen Durchmesser, dadurch sinken diese rascher in den Bestand ab und durchdringen ihn besser. Wie entlang von Oberflächengewässern wird empfohlen, bei sensiblen Kulturen in einem bestimmten Abstand (z.B. 20 m) den Druck und die Fahrgeschwindigkeit (z.B. 7 bis 8 km/h) zu reduzieren. Der optimale Abstand der Düsen zur Zielfläche beträgt bei den meisten Düsen 50 cm. Oft wird dieser Umstand unterschätzt.
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Für den Landwirt ist die Windgeschwindigkeit (in m/s) in der Schicht zwischen der Spritzdüse und den Pflanzen oder dem Boden von Bedeutung. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl
International laufen Versuche mit Spritzbrühezusätzen, welche die Abdrift vermindern sollen. Leicht positive Effekte gibt es, eine Eintragung ins Register als Abdriftminderungsmaßnahme wird wahrscheinlich nicht erfolgen. Aus technischer Sicht wäre das Abschalten der äußeren Düsen eine Möglichkeit, Beeinträchtigungen im direkten Nachbarbereich zu vermeiden. Im Fachhandel werden spezielle Randdüsen angeboten. Mit diesen ist eine gute Wirkung bis zum Feldrand, wo manchmal ein höherer Unkrautdruck vorhanden ist, möglich.
Vor allem sind Produkte auf Basis von Pendimethalin, Prosulfocarb und Clomazone besonders gefährdet für thermische Abdrift.
 
Abdrift auf Nachbarflächen oder auch Feldraine und Gehölze ist unbedingt zu vermeiden. Auf Feldrainen oder in Blühstreifen befinden sich viele nützliche Insekten, die nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch eine Abdrift in benachbarte Bioflächen stellt den Bewirtschafter vor gröbere Probleme - die Fläche verliert den "Biostatus“, die Ware muss konventionell vermarktet werden und das betroffene Feldstück wird wieder zur Bio-Umstellungsfläche. Aktuell wird in Österreich an einem Projekt über Maßnahmen zur Abdriftvermeidung gearbeitet, Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben sind nicht ausgeschlossen.
 
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Thermische Abdrift wird oft unterschätzt. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl
Im Fachhandel gibt es auch Windmesser, die eine Bestimmung der Windgeschwindigkeit relativ einfach ermöglichen. Wetterprognosen im Internet geben - wie z.B. jene auf lk-online - auch immer die Windgeschwindigkeit an. Zusätzlich gibt es von vielen Firmen genaue Informationen zur Windsituation (z.B. www.spritzwetter.at).
 
In den letzten Jahren waren teilweise schon ab Anfang April relativ hohe Temperaturen zu verzeichnen. Ab (20 bis) 25 °C soll keine Pflanzenschutzarbeit mehr durchgeführt werden, das gilt auch für relative Luftfeuchten unter 50%. Bei sehr geringer Luftfeuchte fällt die Wirkung z.B. der eingesetzten Herbizide stark ab, da die Unkräuter eine sehr gute Wachsschicht ausbilden und zusätzlich die Atemöffnungen schließen.
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist auch in den späteren Abendstunden möglich, solange der Tau nicht einfällt und die Tröpfchen nicht abrinnen. In den Morgenstunden ist normalerweise auch weniger Wind aber vielleicht noch mehr Tau - hier besteht die Gefahr des Abrinnens der Tropfen und bei noch weicher Wachsschicht je nach Produkt Verätzungsgefahr.
 
Sollte eine Abdrift in Nachbargrundstücke erfolgt sein, so ist der Grundbesitzer bzw. der Bewirtschafter unverzüglich darüber zu informieren.
Auch zu Oberflächengewässern muss der auf der Verpackung angegebene Abstand eingehalten werden und dieser kann nur durch die Verwendung abdriftmindernder Düsen bzw. bei gegebenenfalls angeführten passenden Rahmenbedingungen (z.B. Fließgewässer, passender dichter Bewuchs) verringert werden.
Dazu gibt es detaillierte Informationen auf lk-online oder bwsb.at. Broschüren über Abdrift bzw. Abfluss und deren Verhinderung sind dort ebenfalls zu finden.
 
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