25.05.2018 |
von Petra Doblmair
Abdrift und Thermik von Pflanzenschutzmitteln
Die Definition von Abdrift in Bezug auf den Pflanzenschutz in der Landwirtschaft lautet: "unbeabsichtigte Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln durch Wind auf angrenzende Flächen". Das Risiko von Abdrift hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zum Teil vom Anwender beeinflusst werden können. Diese sind:
- Wind: Geschwindigkeit und Richtung, möglichst bei Wind unter 3 m/s (10,8 km/h), nie über 5 m/s (18 km/h) fahren!
- Luft: Temperatur unter 25 °C, und Feuchte unter 50%
- Feldbedingungen: Zustand der Kultur, Wuchshöhe, angrenzende Vegetation
- Abstände zu empfindlichen Kulturen
- Verwendung von abdriftmindernder Technik - abdriftmindernde Düsen
- Richtige Geräteeinstellung, je größer der Abstand zwischen Kultur und Spritzbalken ist, desto größer ist die Gefahr für Abdrift. Bei einem Abstand von 50 cm verringert sich das Risiko zu einem Abstand von 75 cm um die Hälfte!
- Fahrgeschwindigkeit: je höher die Fahrgeschwindigkeit umso länger bleiben die Tröpfchen in Schwebe- in sensiblen Bereichen höchstens 5 km/h fahren!
- Lohnunternehmer müssen genau über die Feldstücke und deren Grenzen informiert werden.
Einen wichtigen Beitrag zur Schulung über dieses Problem leistet die Aus- und Weiterbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz wo vorbeugende Maßnahmen und sachgerechter Umgang mit der Technik wichtige Punkte sind. Aber auch Schulungsmaßnahmen von überbetrieblichen Dienstleistern leisten einen guten Beitrag, Anwender für das Problem der Abdrift zu sensibilisieren, gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten und die Aufwandsmengen zu reduzieren.
Gelangen trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen Pflanzenschutzmittel auf Bioflächen, so muss der Vorfall unverzüglich der Biokontrollstelle gemeldet werden. Diese wird von Fall zu Fall entscheiden, was gemacht werden muss. Üblicherweise wird folgendermaßen vorgegangen:
Entstandene Schäden sollten zeitnah und möglichst genau dokumentiert werden. Dazu sollten in jedem Fall der exakt betroffene Schlag und die Kultur benannt und gegebenenfalls Probenmaterial entnommen werden. Die Beschreibung des sichtbaren Schadbildes sowie Fotos unter Angabe von Ort und Zeit sind ebenfalls eine große Hilfe. Außerdem sollten die Versicherungen beider Parteien über das Ereignis informiert werden.
- Der Biostatus wird aberkannt. Die Ernte aus den betroffenen Flächen muss konventionell vermarktet werden
- Für den kontaminierten Streifen bzw. die betroffene Fläche beginnt die Umstellungszeit von vorne.
Entstandene Schäden sollten zeitnah und möglichst genau dokumentiert werden. Dazu sollten in jedem Fall der exakt betroffene Schlag und die Kultur benannt und gegebenenfalls Probenmaterial entnommen werden. Die Beschreibung des sichtbaren Schadbildes sowie Fotos unter Angabe von Ort und Zeit sind ebenfalls eine große Hilfe. Außerdem sollten die Versicherungen beider Parteien über das Ereignis informiert werden.
Manche Landwirte legen auf betroffenen Flächen Kleegras an, und belassen in der erneuten Umstellungszeit den Aufwuchs auf der Fläche (mulchen). Oftmals wird auch absichtlich ein Pufferstreifen (Wiesenstreifen oder Hecke) angelegt, um solchen Problemen vorzubeugen.