Abdeckung von Güllegruben wurde von Landwirtschaftskammer OÖ stets abgelehnt!
Forderung der LK OÖ: Freiwilligkeit vor Zwang
Bereits seit dem Jahr 2014 verhandeln die Experten der Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer OÖ mit den zuständigen Ministerien (bis 2020 BMLFUW, ab 2020 BMK) über Maßnahmen, wie diese gesetzliche Vorgabe erreicht werden kann. Dabei hat die Landwirtschaftskammer OÖ stets mit aller Vehemenz das Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" eingefordert, indem die Ziele primär mit freiwilligen Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung (Investitionsförderung, ÖPUL) und nicht durch gesetzliche Maßnahmen ohne finanzielle Unterstützung erreicht werden sollen.
So wurde bereits im der LE 2015-22 der Lenkungseffekt in der Investitionsförderung so gestaltet, dass nur mehr geschlossene Güllegruben gefördert worden sind. Darüber hinaus ist die Güllegrubenförderung von der betrieblichen Obergrenze entkoppelt worden, um die Betriebe beim teuren geschlossenen Güllegrubenbau noch besser unterstützen zu können. In der LE 2023-27 wurden zusätzliche Schwerpunkte und Maßnahmen gesetzt.
Grafik 1
So wurde bereits im der LE 2015-22 der Lenkungseffekt in der Investitionsförderung so gestaltet, dass nur mehr geschlossene Güllegruben gefördert worden sind. Darüber hinaus ist die Güllegrubenförderung von der betrieblichen Obergrenze entkoppelt worden, um die Betriebe beim teuren geschlossenen Güllegrubenbau noch besser unterstützen zu können. In der LE 2023-27 wurden zusätzliche Schwerpunkte und Maßnahmen gesetzt.
Grafik 1
Kläranlagen haben einen Anteil von unter 1% der Ammoniakemissionen
Gemäß österreichischer Luftschadstoff-Inventur (Emissionstrends 1990 - 2020) wird durch den Sektor Landwirtschaft mit 94% der weitaus überwiegende Anteil der Ammoniak-Emissionen verursacht (siehe Grafik 1). Die Ammoniak-Emissionen aus den Kläranlagen sind in der Inventur im Sektor Sonstiges (Lösemittelanwendung, Feuerwerk und Tabakrauch, sonstiger Produktverwendung, aus Abfalldeponien, der aeroben und anaeroben biologischen Abfallbehandlung wie die Kompostierung, der Abwasserbehandlung und -entsorgung, aus Bränden von Autos und Gebäuden sowie der Müllverbrennung ohne energetische Nutzung) enthalten und weisen laut UBA einen Anteil von jedenfalls unter 1% auf.
Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es fachlich nachvollziehbar und letztendlich zu akzeptieren, dass die zuständigen Ministerien primär Maßnahmen im Sektor Landwirtschaft einfordern.
Maßnahmendiskussion im gesamten landwirtschaftlichen Stickstoffmanagement
In Österreich entstehen NH3-Emissionen aus der Landwirtschaft vorwiegend durch die Tierhaltung mit einem Anteil von etwa 90% sowie nur zu ca. 10% aus der N-Mineraldüngeranwendung und anderes.
Daher werden seit Jahren im verpflichtend zu erstellenden nationalen Luftreinhalteprogramm neben der N-Mineraldüngeranwendung Maßnahmen in der gesamten Wirtschaftsdüngerkette Fütterung, Stall, Weide, Lagerung und Ausbringung diskutiert.
Grafik 2
Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsdüngerausbringung
Unter Beachtung der NH3-Emissionen in der Wirtschaftsdüngerkette (siehe Grafik 2) hat die Landwirtschaftskammer OÖ stets den Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung im Bereich der Wirtschaftsdünger-Ausbringung (45% Anteil) gesetzt, da hier mit Unterstützung von Investitionsförderung und ÖPUL ("Freiwilligkeit vor Zwang") die größte Wirkung erzielt werden kann.
Stete vehemente Ablehnung der Güllegrubenabdeckung durch die LK OÖ
Die Landwirtschaftskammer OÖ hat in den jahrelangen Verhandlungen stets die nachträgliche Abdeckung von Güllegruben (Anteil nur 14% in der Wirtschaftsdünger-Kette) mit aller Vehemenz abgelehnt, da mit enorm hohen Kosten nur eine äußerst geringe Wirkung (Reduktionspotenzial von 0,6 kt) erzielt werden kann. Die ganz schlechte Kosten-Nutzen-Effizienz, die praktische Untauglichkeit, statische Probleme und nicht geeignete Betonqualitäten wurden argumentiert. Diese strikte Ablehnung der Güllegrubenabdeckung wurde in einer umfangreichen Stellungnahme der LK OÖ zum Entwurf der Ammoniak-Reduktions-Verordnung des BMK an die LK Ö übermittelt, von dieser vollinhaltlich übernommen und dem BMK in einer Gesamtstellungnahme mitgeteilt.
Resolution der LK OÖ gegen die Abdeckungsverpflichtung
Trotz der vehementen Ablehnung der Landwirtschaftskammer wurde ohne weitere Einbindung der LK OÖ die nachträgliche Abdeckung von Güllegruben durch des BMK in der Ammoniak-Reduktions-Verordnung bis Anfang 2028 festgeschrieben. Aus Protest gegen diese ineffiziente Maßnahme hat die Vollversammlung der LK OÖ im Dezember 2022 auf Antrag des Bauernbundes eine an die zuständigen Ministerien gerichtete Resolution mit der dringenden Aufforderung beschlossen, die Ammoniak-Reduktions-Verordnung umgehend zu korrigieren und insbesondere die verpflichtende Gülleraumabdeckung zu streichen.
Nähere Details sind unter www.ooe.lko.at bzw. www.bwsb.at erhältlich.