4. Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
4.1 Zugangsvoraussetzungen
Teilnahme an den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“.
4.2 Förderungsverpflichtungen
- Sortenreiner Anbau von Kulturpflanzen gemäß Sortenliste (siehe Downloadbereich)
- Dokumentation von Sorte und Saatgutmenge durch Ankaufsbestätigungen, Saatgutetiketten bei zertifiziertem Saatgut oder Standardsaatgut, Bezugsrechnungen usw. oder andere geeignete Unterlagen wie z.B. Aufzeichnungen über Nachbau.
- Mindestanbaufläche: 0,1 ha seltene landwirtschaftlicher Kulturen pro Jahr.
4.3 Höhe der Förderung
Details | € / ha | |
Acker | Prämienstufe A gemäß Anhang F | 120 |
Acker | Prämienstufe B gemäß Anhang F | 200 |
Die Prämie wird für maximal 10 ha pro Sorte gewährt.
Die Prämie wird in Summe über alle Sorten für maximal 20% der Ackerfläche, jedoch jedenfalls für 10 ha gewährt.
Die Prämie wird auf einer Fläche pro Antragsjahr nur einmal gewährt.
Mehrjährige Kulturen: Prämiengewährung nur im Jahr der ersten Nutzung.
Die Prämie wird in Summe über alle Sorten für maximal 20% der Ackerfläche, jedoch jedenfalls für 10 ha gewährt.
Die Prämie wird auf einer Fläche pro Antragsjahr nur einmal gewährt.
Mehrjährige Kulturen: Prämiengewährung nur im Jahr der ersten Nutzung.
Für Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Anbau seltener
landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK)“ stehen ab 2019 fünf neue
Sorten zur Verfügung. Eine Änderung der ÖPUL-Sonderrichtlinie ermöglicht
dies.
Es handelt sich dabei um folgende Sorten/Kulturen:
Es handelt sich dabei um folgende Sorten/Kulturen:
- Laufener Landweizen (Winterweizen)
- Verbesserte Pumpergerste (Sommergerste)
- Goldsegen (Erdapfel)
- Linzer Rose (Erdapfel)
- Pinki (Erdapfel)